KI-Tool "KIVI" bei der Medienaufsicht

Laut Presseberichten hat die Medienanstalt NRW ein KI-Tool namens "KIVI" entwickeln lassen, das von anderen Medienanstalten eingesetzt wird, um ein Monitoring des Netzes nach Hasserede, Pornografie und Gewaltdarstellungen zu unterstützen (vgl. https://www.medienanstalt-nrw.de/zum-nachlesen/recht-und-aufsicht/mit-kuenstlicher-intelligenz-zu-einer-modernen-medienaufsicht.html)

Ich bitte Sie um die Zusendung aller Informationen bei der MA HSH über den Einsatz Künstlicher Intelligenz beim Monitoring, beispielsweise durch das Tool "KIVI".

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Mathias Schindler
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Presseberich…
An Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
KI-Tool "KIVI" bei der Medienaufsicht [#261369]
Datum
20. Oktober 2022 14:08
An
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Presseberichten hat die Medienanstalt NRW ein KI-Tool namens "KIVI" entwickeln lassen, das von anderen Medienanstalten eingesetzt wird, um ein Monitoring des Netzes nach Hasserede, Pornografie und Gewaltdarstellungen zu unterstützen (vgl. https://www.medienanstalt-nrw.de/zum-nachlesen/recht-und-aufsicht/mit-kuenstlicher-intelligenz-zu-einer-modernen-medienaufsicht.html) Ich bitte Sie um die Zusendung aller Informationen bei der MA HSH über den Einsatz Künstlicher Intelligenz beim Monitoring, beispielsweise durch das Tool "KIVI".
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261369/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Betreff
AW: KI-Tool "KIVI" bei der Medienaufsicht [#261369]
Datum
27. Oktober 2022 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Sehr geehrter Herr Schindler, mit E-Mail vom 20. Oktober 2022 haben Sie um die Zusendung aller Informationen bei …
Von
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Betreff
AW: KI-Tool "KIVI" bei der Medienaufsicht [#261369]
Datum
21. November 2022 17:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, mit E-Mail vom 20. Oktober 2022 haben Sie um die Zusendung aller Informationen bei der MA HSH über den Einsatz Künstlicher Intelligenz beim Monitoring, beispielsweise durch das Tool „KIVI“ gebeten. Wir haben Ihr Auskunftsbegehren geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass Ihnen ein Informationsanspruch nach § 3 IZG-SH grundsätzlich zusteht. Vorab möchten wir jedoch Ihrer Bitte nachkommen, Ihnen mitzuteilen, ob Ihr Informationsverlangen gebührenpflichtig ist und Ihnen die Höhe der Kosten zu beziffern. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 1 IZG-SH Kosten VO werden für die Bereitstellung von Informationen Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Diese bestimmen sich nach dem der IZG-SH Kosten VO beigefügten Kostentarif. Nach Ziff. 2.2 des Kostentarifs für Gebühren können für die Herausgabe von Duplikaten bis zu 500 € erhoben werden, wenn im Einzelfall außergewöhnlich aufwändige Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen erforderlich sind. Dies gilt insbesondere, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen. Von außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen wird ausgegangen, wenn der Verwaltungsaufwand mehr als acht Stunden beträgt. Dabei ist auch die Zeit zu berücksichtigen, die anfällt, wenn die Behörde betroffene Dritte über das Auskunftsbegehren informiert und diese um Einwilligung ersucht oder um Stellungnahme hinsichtlich etwaiger Belange bittet. Ein solcher Fall ist vorliegend gegeben. Dementsprechend wird die Höhe der Gebühr voraussichtlich zwischen 400-500 € liegen. Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, ob Sie die aufgeführten Kosten tragen werden und wir deshalb mit den Drittbeteiligungen sowie der anschließenden Durchsicht der Unterlagen und Unkenntlichmachung von Informationen beginnen können. Zugleich bitten wir um Mitteilung, ob es sich bei der von Ihnen angegebenen Postanschrift zugleich auch um Ihre Rechnungsadresse handelt. Mit freundlichen Grüßen