kieferorthopädische Praxen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

In der Kieferorthopädie gibt es keine Notfallbehandlung, bei uns fequentieren hauptsächlich Kinder. Trotzdem gibt es keine eindeutige Regelung, wie in diesen Zeiten zu verfahren ist. Hat die Politik uns vergessen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Kieferorthop…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
kieferorthopädische Praxen [#182804]
Datum
17. März 2020 12:24
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Kieferorthopädie gibt es keine Notfallbehandlung, bei uns fequentieren hauptsächlich Kinder. Trotzdem gibt es keine eindeutige Regelung, wie in diesen Zeiten zu verfahren ist. Hat die Politik uns vergessen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182804 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. März 2020 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Leider ist es uns au…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: kieferorthopädische Praxen [#182804]
Datum
27. März 2020 09:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Leider ist es uns aus Kapazitätsgründen nicht möglich für die zahlreichen Berufsverbände, Fachverbände, Arbeitsgemeinschaften und dergleichen ihre Leitlinien, Arbeitsanweisungen, Hygienepläne etc. für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu prüfen oder gar mit zu gestalten. Dies wäre auch keine einmalige Aufgabe, da auch wir unsere publizierten Empfehlungen immer, auch manchmal sehr kurzfristig, an die aktuelle Lage und dem sich vermehrenden Wissenstands bezüglich der Pandemiesituation anpassen müssen. Daher können wir Sie nur bitten die Erstellung und Überprüfung Ihrer Dokumente auf Grundlage unserer Veröffentlichungen unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… sowie ergänzt um die jeweiligen landespezifischen Vorgaben selbst vorzunehmen. Hinweise der KZBV zu "SARS-CoV-2/COVID-19: Maßnahmen der Zahnärzteschaft für die Aufrechterhaltung der Versorgung" finden Sie unter: https://www.kzbv.de/coronavirus-massnah… Auf der Seite der KZBV unter https://www.kzbv.de/coronavirus-informa… finden Sie im Abschnitt Bundeszahnärztekammer auch viele weitere Informationen, wie z.B. "Information: Behandlungspflicht von Erkrankten", " Information: Muss die ganze Praxis nach dem Besuch eines Infizierten schließen?" oder arbeitsrechtliche Hinweise . Wir möchten außerdem auch auf die FAQ der Bundeszahnärztekammer hinweisen: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sa… Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen. Dort wird auf TRBA 250 und die KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde –Anforderungen an die Hygiene“ verwiesen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Kr… Für Rückfragen werden folgende Kontaktdaten genannt: Bundeszahnärztekammer, Telefon: +49 30 40005-0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fragen zum Arbeitsschutz gehören in den Bereich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Informationen zu SARS-CoV-2 im Arbeitsumfeld finden Sie unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsge…. Laufend aktualisierte Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts unter: www.rki.de/covid-19 Ich hoffe Ihnen mit der Antwort geholfen zu haben und verbleibe, Mit freundlichen Grüßen