Kinderbetreuung in Erkner

Wie viel kostet der laufende Betrieb der einzelnen Kitas in Erkner, 15537?
Welche Pauschale wird pro im Kindergarten betreutem Kind angesetzt?
Wie viele Kinder werden im Jahr 2015 keinen Betreuungsplatz haben?
Wie viele Kinder werden bei Tagesmüttern betreut?
Welche Pauschale wird angesetzt bei einem Kind, dass bei einer Tagesmutter betreut wird?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. März 2015
  • Frist
    14. April 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kinderbetreuung in Erkner [#8852]
Datum
13. März 2015 14:34
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel kostet der laufende Betrieb der einzelnen Kitas in Erkner, 15537? Welche Pauschale wird pro im Kindergarten betreutem Kind angesetzt? Wie viele Kinder werden im Jahr 2015 keinen Betreuungsplatz haben? Wie viele Kinder werden bei Tagesmüttern betreut? Welche Pauschale wird angesetzt bei einem Kind, dass bei einer Tagesmutter betreut wird?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Kindertagesbetreuung handelt es sich um eine vorrangig kommunale Aufgabe. Da d…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kinderbetreuung in Erkner [#8852]
Datum
16. März 2015 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Kindertagesbetreuung handelt es sich um eine vorrangig kommunale Aufgabe. Da die Aufgaben des Landes hier also relativ beschränkt sind, liegen im MBJS nur die Daten vor, zu deren Übermittlung die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet sind. Das sind nach § 6 KitaBKNV "die Zahl der belegten und finanzierten Plätze der Kindertagesbetreuung nach Art, betreuten Altersgruppen und zeitlichem Umfang zu den Stichtagen nach § 3 Abs. 2 und 4 oder § 3 Abs. 7 des jeweiligen Jahres". Da diese Meldepflicht den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe trifft (den Landkreis oder die kreisfreie Stadt) werden auch nur die Gesamtangaben für den örtlichen Träger übermittelt. Die Situation in den einzelnen Städten und Gemeinden ist uns nicht bekannt. Deshalb kann ich Ihnen zu Ihren Fragen auch keine Auskünfte geben und es existieren im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg keine Akten, die solche Angaben enthalten. Über die landesweiten Daten bemühen wir uns die interessierte Öffentlichkeit umfassend und zeitnah zu informieren. Sie finden die entsprechenden Informationen unter www.mbjs.brandenburg.de/kita-startseite.htm Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteer Herr Diskowski, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Bitte senden Sie meine Anfrage an die betr…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kinderbetreuung in Erkner [#8852]
Datum
20. März 2015 11:52
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrteer Herr Diskowski, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Bitte senden Sie meine Anfrage an die betreffenden Stellen weiter. Wenigstens das Bundesgesetz sieht Hilfestellung durch die Behörde vor. Durch §1 II AIG stehen mir auch die Informationen von kommunaler Ebene zu. Ebenso diese die sich aus kommunalen Unternehmen und Anstalten ergeben. Bitte informieren Sie mich abermals vorab über eventuell entstehende Kosten. Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Kinderbetreuung in Erkner Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zur Kinderbetreuung in Erk…
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zur Kinderbetreuung in Erkner und teile Ihnen mit, dass ich die Anfrage heute an die Stadt Erkner und den Landkreis Oder-Spree weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Akteneinsichtsgesuch Sehr geehrtAntragsteller/in mit Datum vom 21.03.2015 wurde durch das Ministerium für Bildung…
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Sehr geehrtAntragsteller/in mit Datum vom 21.03.2015 wurde durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 22 Kindertagesbetreuung des Landes Brandenburg Ihr Auskunftsantrag mit dem Betreff Kinderbetreuung in Erkner an die Stadt Erkner und den Landkreis Oder-Spree weitergeleitet. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages, welcher sich in Bearbeitung befindet. Entsprechend Ihrem Wunsch auf Antwort in elektronischer Form wird Ihnen der Auskunftsbescheid per E-Mail zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Kinderbetreuung in Erkner Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben eine elektronische Anfrage in Bezug auf Kinde…
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben eine elektronische Anfrage in Bezug auf Kinderbetreuung in Erkner über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gestellt. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Stadt Erkner und an das Jugendamt des Landkreis Oder-Spree, dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, weiter geleitet. Als zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe werde ich Aussagen zu den letzten beiden Anfragen stellen, die den Bereich der Kindertagespflege betreffen. In Erkner haben mit dem Stichtag 01.03.2015 sechs Tagespflegepersonen eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege und betreuen insgesamt 24 U3 Kinder. Ihre Frage, welche Pauschale wird angesetzt bei einem Kind, dass bei einer Tagespflegeperson betreut wird möchte ich wie folgt beantworten. Die Zahlung der monatlichen Geldleistung erfolgt nicht in Form einer Pauschale, sondern ist nach den Vorgaben des Bundes zur Vergütung von Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht ausgestaltet. Die Vorgaben des Bundes zur Vergütung von Kindertagespflegepersonen sind verankert im * 23 SGB VIII und werden vom Landkreis Oder-Spree vorschriftsgemäß umgesetzt. Gem. * 23 Abs. 2 und 2a SGB VIII obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die konkrete Ausgestaltung und die Festsetzung der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen, solange Landesrecht nichts anderes bestimmt. Demzufolge wird im Land Brandenburg den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe überlassen, wie die leistungsgerechte Vergütung ausgestaltet wird. Der Landkreis Oder- Spree setzt die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen des LOS wie folgt fest. Als Grundlage der laufenden Geldleistung gilt die "Richtlinie des Landkreises Oder- Spree zur Gewährung wirtschaftlicher Leistungen". Daraus ergibt sich für die Kindertagespflege die Festsetzung in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge in Höhe von 60 v.H. der Leistungen der Vollzeitpflege. Die monatlich laufende Geldleistung setzt sich aus dem Sachaufwand, der Förderleistung zusammen. Der Sachaufwand ist nach dem Umfang der wöchentlichen Betreuungszeit des einzelnen Kindes gestaffelt. Die Förderleistung ergibt sich aus dem zeitlichen Betreuungsumfang und der beruflichen Qualifikation der Kindertagespflegeperson. Hinzu kommt die Erstattung der Unfallversicherung und hälftig der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Alterssicherung, unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder. Freundliche Grüße

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Ihr Akteneinsichtsgesuch Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Akteneinsic…
geschwärzt
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Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Akteneinsichtsgesuch zur Kinderbetreuung in Erkner. Mit freundlichen Grüßen