Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut Handreichung des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann
Ereignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können.

Quellen:
[1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Handre…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289498]
Datum
3. Oktober 2023 21:47
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Handreichung des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann Ereignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können. Quellen: [1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger“ vo…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289498]
Datum
12. November 2023 21:34
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger“ vom 03.10.2023 (#289498) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger“ vo…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289498]
Datum
30. November 2023 18:30
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger“ vom 03.10.2023 (#289498) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>