Kindertagespflege

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Alle die Kindertagespflege betreffenden Zuwendungen in Bonn .
Bei Fehlgeleiteten Zuwendungen, wofür die Zuwendungen dann verwendet worden sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle die Kindert…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindertagespflege [#33281]
Datum
5. September 2018 07:53
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle die Kindertagespflege betreffenden Zuwendungen in Bonn . Bei Fehlgeleiteten Zuwendungen, wofür die Zuwendungen dann verwendet worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesrechnungshof
Ihre E-Mail vom 05.09.2018 Bundesrechnungshof Pr/Presse – 20 60 12 – 72/2018 Herrn Antragsteller/in Antragstell…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre E-Mail vom 05.09.2018
Datum
6. September 2018 10:35
Status
Warte auf Antwort
Bundesrechnungshof Pr/Presse – 20 60 12 – 72/2018 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Ihre E-Mail vom 5. September 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, also den Bundeshaushalt. Die von Ihnen thematisierten Zuwendungen für Kindertagespflege fallen jedoch in die Zuständigkeit der Bundesländer (hier: Nordrhein-Westfalen). Dort hat der Bundesrechnungshof keine Prüfrechte. Entsprechende Prüfungserkenntnisse, die der Bundesrechnungshof Ihnen mitteilen könnte, liegen uns daher nicht vor. Mit freundlichen Grüßen