Kindesentziehung bei Flüchtlingen

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Guten Tag,

immer mehr ukrainische Mütter berichten davon, daß ihnen in Deutschland von den Jugendämtern mit haarsträubendsten Begründungen die Kinder entzogen werden, teilweise auf den Fluren des Jugendamtes diese Maßnahme umgesetzt wird.
Dabei soll den Müttern sogar mit strafrechtlichen Maßnahmen gedroht worden sein, sofern sie sich ihren Kindern näherten.

Darüber hinaus sei den Kindern teilweise medizinische Versorgung versagt worden.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine zahlenmäßige Auflistung der Fällen, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingsmüttern ihre Kinder entzogen (nach Jugendamt, Verbleib des Kindes -Pflegeeltern / sonstige soziale Einrichtung-).
2. Eine zahlenmäßige Auflistung der Fällen, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingskindern die medizinische Versorgung verweigerten (nach Jugendamt).
3. Eine Darstellung, ob Ihr Ministerium entsprechende Anweisungen erließ, und sofern dies der Fall sein sollte, die entsprechenden Anweisung(en).

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >>…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
20. April 2023 10:46
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> immer mehr ukrainische Mütter berichten davon, daß ihnen in Deutschland von den Jugendämtern mit haarsträubendsten Begründungen die Kinder entzogen werden, teilweise auf den Fluren des Jugendamtes diese Maßnahme umgesetzt wird. << Antragsteller:in >> Dabei soll den Müttern sogar mit strafrechtlichen Maßnahmen gedroht worden sein, sofern sie sich ihren Kindern näherten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Darüber hinaus sei den Kindern teilweise medizinische Versorgung versagt worden. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> 1. Eine zahlenmäßige Auflistung der Fällen, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingsmüttern ihre Kinder entzogen (nach Jugendamt, Verbleib des Kindes -Pflegeeltern / sonstige soziale Einrichtung-).<< Antragsteller:in >> 2. Eine zahlenmäßige Auflistung der Fällen, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingskindern die medizinische Versorgung verweigerten (nach Jugendamt).<< Antragsteller:in >> 3. Eine Darstellung, ob Ihr Ministerium entsprechende Anweisungen erließ, und sofern dies der Fall sein sollte, die entsprechenden Anweisung(en). << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<< Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr nachstehender Antrag nach dem AIG fällt in die fachliche Zuständigkei…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
24. April 2023 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr nachstehender Antrag nach dem AIG fällt in die fachliche Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 6 AIG wurde Ihr Antrag daher an das MBJS weitergeleitet. Bitte erwarten Sie von dort weitere Nachricht. Freundliche Grüße
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#276793), d…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
24. April 2023 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#276793), deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber durch das MSGIV weitergeleitet worden. Sie wird nun an das zuständige Fachreferat des MBJS weitergeleitet. Sobald ich von dort eine Rückmeldung erhalte, komme ich wieder auf Sie zu. Es handelt sich voraussichtlich um eine gebührenfreie Angelegenheit. Sollte sich diese Einschätzung während der Bearbeitung ändern, werde ich Sie vor Beantwortung rechtzeitig hierüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20.04.2023 und bitte zunächst die D…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Eilt!: Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793] - Fristablauf 22.05.2023
Datum
22. Mai 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20.04.2023 und bitte zunächst die Dauer der Bearbeitung zu entschuldigen. Die Prüfung Ihrer Anfrage hatte einige Zeit in Anspruch genommen. Nach Abschluss der Prüfung im MBJS kann ich Ihnen folgendes mitteilen: zu Ihrer Frage 1 („Eine zahlenmäßige Auflistung der Fälle, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingsmüttern ihre Kinder entzogen (nach Jugendamt, Verbleib des Kindes -Pflegeeltern / sonstige soziale Einrichtung-)“): Das MBJS verfügt nicht über die angefragten Daten. Ich habe daher heute Ihre Anfrage zu 1. an die zuständigen Jugendämter der vier kreisfreien Städte und der 14 Landkreise des Landes Brandenburg zur Übernahme weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Zu Ihrer Frage 2 („Eine zahlenmäßige Auflistung der Fälle, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingskindern die medizinische Versorgung verweigerten (nach Jugendamt)“): Für die medizinische Versorgung von Geflüchteten sind fachlich die Sozialämter zuständig, nicht die Jugendämter. Ich habe daher diese Frage an das MSGIV zurückgegeben zur dortigen Bearbeitung in eigener Zuständigkeit bzw. zur Weiterleitung an die Sozialämter im Geschäftsbereich des MSGIV. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Zu Ihrer Frage 3 („Eine Darstellung, ob Ihr Ministerium entsprechende Anweisungen erließ, und sofern dies der Fall sein sollte, die entsprechenden Anweisung(en)“): Betreffend Ihre Fragen 1 und 2 wurden keine Anweisungen durch das MBJS erlassen. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Punktuation des BMFSFJ vom 04.05.2022 zum Umgang mit unbegleitet und begleitet nach Deutschland einreisenden Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine in der Kinder- und Jugendhilfe. Betreffend einer möglichen Anweisung zu Frage 2 aus dem Zuständigkeitsbereich des MSGIV habe ich Ihre Frage 3 an das MSGIV zurückgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Datum
22. Mai 2023 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die erste Frage Ihres Antrag vom 20. April 2023 an das MSGIV zuständigkeitshalber erhalten. Die entsprechende Abgabenachricht sollen Sie vom MBJS erhalten haben. Sie wünschen eine zahlenmäßige Auflistung der Fälle, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingsmüttern ihre Kinder entzogen. Für das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming beträgt diese Zahl: 0. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche mir vom MBJS zur Beantwortung weiter…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Antw: Teilabgabe AIG-Anfrage Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
24. Mai 2023 06:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche mir vom MBJS zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Zu Ihrer ersten Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass im Landkreis Uckermark keine Kinder ihren ukrainischen Flüchtlingsmüttern entzogen worden sind. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache in unserem Amtsbereich des Jugendamtes gab es bisher kei…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Teilabgabe AIG-Anfrage Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
24. Mai 2023 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache in unserem Amtsbereich des Jugendamtes gab es bisher keine Inobhutnahmen von ukrainischen Kindern bzw. Herausnahme von Kindern aus ihren Familien. Zur Unterstützung wurden in einigen Fällen gemäß des Achten Sozialgesetzbuches Hilfen installiert. In zwei Fällen war die Situation so kritisch, dass das Thema Inobhutnahme thematisiert werden musste, die Gefahr konnte jedoch abgewendet werden. Herzliche Grüße
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Anfrage. Zu der Ihnen gestellten Frage 1 können wir I…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: MBJS: Teilabgabe AIG-Anfrage Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
25. Mai 2023 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Anfrage. Zu der Ihnen gestellten Frage 1 können wir Ihnen mitteilen, dass durch die Landeshauptstadt Potsdam ukrainischen Flüchtlingsmüttern keine Kinder entzogen wurden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass in der Stadt Bra…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Wtrlt: AW: Antw: Teilabgabe AIG-Anfrage Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
25. Mai 2023 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass in der Stadt Brandenburg an der Havel keine diesbezüglichen Fälle bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde vom MBJS an uns weiter geleitet. Zu Ihrer 1. Frage (…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Teilabgabe AIG-Anfrage Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
26. Mai 2023 08:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde vom MBJS an uns weiter geleitet. Zu Ihrer 1. Frage („Eine zahlenmäßige Auflistung der Fälle, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingsmüttern ihre Kinder entzogen (nach Jugendamt, Verbleib des Kindes -Pflegeeltern / sonstige soziale Einrichtung-)“) möchte ich Ihnen mitteilen, dass es im Landkreis Märkisch-Oderland bisher keine Fälle gibt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
WG: umA Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> die Ihnen vorliegenden Informationen, zu den Ereignissen …
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Sehr << Antragsteller:in >> die Ihnen vorliegenden Informationen, zu den Ereignissen die sich zugetragen haben sollen, bedauern wir. Das Jugendamt des Landkreises Barnim kann diese geschilderten Ereignisse in keiner Weise bestätigen. Die durch Sie erfragten Fallzahlen, in Form von Inobhutnahmen gem. § 42 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) von Kindern und Jugendlichen ukrainischer Mütter, werden durch das Jugendamt in dieser Kausalität nicht erhoben. Liegen dem Jugendamt Informationen vor, die annehmen lassen, dass das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen gefährdet ist, leitet das Jugendamt die entsprechenden rechtlich vorgeschriebenen Verfahren gem. § 8a SGB VIII ein. Ist zum Schutz der leiblichen und seelischen Unversehrtheit eines Kindes oder Jugendlichen die Maßnahme zur Durchführung einer Inobhutnahme erforderlich, wird diese gem. des uns obliegenden staatlichen Wächteramtes qualifiziert durch die Sozialarbeiter/-innen durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> für den Landkreis Potsdam-Mittelmark kann ich Ihnen mitteilen, dass in 2 …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre AIG-Anfrage Kindesentziehung bei Flüchtlingen
Datum
1. Juni 2023 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für den Landkreis Potsdam-Mittelmark kann ich Ihnen mitteilen, dass in 2 Fällen ein Entzug des Sorgerechtes nach erfolgter Inobhutnahme durch Kolleg*innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes angeregt worden ist. In einem Fall lebt das Kind nun bei der Großmutter, im anderen Fall in einer stationären Einrichtung der Kinder- & Jugendhilfe. Freundliche Grüße
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Antwort Kindesentziehung Sehr << Antragsteller:in >> Aufgrund ihrer Anfrage möchten wir Ihnen wie fol…
Sehr << Antragsteller:in >> Aufgrund ihrer Anfrage möchten wir Ihnen wie folgt antworten: 1. Eine zahlenmäßige Auflistung der Fällen, in denen Jugendämter des Landes Brandenburg ukrainischen Flüchtlingsmüttern ihre Kinder entzogen (nach Jugendamt, Verbleib des Kindes -Pflegeeltern / sonstige soziale Einrichtung-). - im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurde bisher keiner ukrainischen Flüchtlingsmutter das Kind entzogen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Antwortschreiben nebst einer Anlage übersende ich mit der Bi…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage mit dem Betreff „Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]“ vom 20. April 2023
Datum
9. Juni 2023 13:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Antwortschreiben nebst einer Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich Ihrer Nachfrage zu Kenntnissen von Leistungsverweigerungen ve…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage mit dem Betreff „Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]“ vom 20. April 2023 [#276793]
Datum
11. Juni 2023 09:33
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich Ihrer Nachfrage zu Kenntnissen von Leistungsverweigerungen verweise ich auf die Artikel - https://test.rtde.tech/gesellschaft/167906-kindesentziehung-ukrainische-fluechtlingsmuetter-bitten-um-hilfe-teil-1/ und - https://test.rtde.tech/gesellschaft/167933-kindesentziehung-ukrainische-fluechtlingsmuetter-bitten-um-hilfe-teil-2/ Meine Anfrage dient der Verifizierung oder Widerlegung der dortigen Angaben bezogen auf das Land Brandenburg. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276793/

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrer Anfrage vom 20. April 2023 an das MSGIV und der Bitte d…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Teilabgabe AIG-Anfrage Kindesentziehung bei Flüchtlingen [#276793]
Datum
19. Juni 2023 11:47
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrer Anfrage vom 20. April 2023 an das MSGIV und der Bitte des zuständigen Ministeriums die Antwort direkt an Sie zu senden, kann ich Ihnen für das Jugendamt Cottbus und den Zeitraum seit der russischen Invasion in der Ukraine folgende Antwort übermitteln: zu 1. In einem Fall musste ein ukrainisches Kind in Obhut genommen und vorübergehend in einer Kriseneinrichtung untergebracht werden. Zu 2. In keinem Fall. Mit freundlichen Grüßen