Kindeswohlgefährdung durch 21 Nicht-Annahme-Entscheidungen und Verfahrensverzögerungen
Bitte benennen Sie das Datum des Eingangs bezüglich der nachfolgend benannten Schriftstücke 1-3. Diese wurden zur Beschwerde zu "1 BvR 1962/14" eingereicht und befinden sich in den Anlagen der Beschwerdeschrift:
1. Email vom 24. Januar 2014 der ASD-Tarifangestellten Christiane Ladewig an ihren Kollegen Hr. Michael Donath-Neumann mit dem Inhalt, Auszug: "... Ich bin mit dem Auftrag aus der Verhandlung gegangen, eine Einrichtung für Xxxxxxx und Xxxxxx zu suchen, den ich jetzt an dich weitergebe. ..."
2. Email vom 04. Februar 2014 des Verfahrensbeistands Rechtsanwalt Timm Kreyer an die ASD-Tarifangestellte Christiane Ladewig vom ASD HH-Bramfeld mit dem Inahalt: "Sehr geehrte Frau Ladewig, ich wollte nur einmal nachfragen, ob sie schon eine Einrichtung gefunden haben, die die Möglichkeit bietet, die Geschwister Xxxxxx aufzunehmen."
3. Email vom 21. Februar der ASD-Tarifangetellten Christiane Ladewig an den Verfahrensbeistand Rechtsanwalt Timm Kreyer mit dem Inhalt: "Hallo Herr Kreyer, die Einrichtung hat zugesagt. Anbei finden Sie die PDF Broschüre. Ich würde am Montag gern mit Ihnen über die aktuelle Situation sprechen. ... ."
Bitte benennen Sie das Datum des Eingangs bezüglich der hier benannten Schriftstücke 4-9. Diese wurden in derselben Kindschaftssache aber zu "1 BvR 1872/17" eingereicht und befinden sich in den Anlagen der Beschwerdeschrift:
4. Wie oben zu Schriftstück Nr. 1: Email vom 24. Januar 2014 der ASD-Tarifangestellten Christiane Ladewig an ihren Kollegen Hr. Michael Donath-Neumann.
5. Wie oben zu Schriftstück Nr. 2: Email vom 04. Februar 2014 des Verfahrensbeistands Rechtsanwalt Timm Kreyer an die ASD-Tarifangestellten Christiane Ladewig.
6. Wie oben zu Schriftstück Nr. 3: Email vom 21. Februar der ASD-Tarifangetellten Christiane Ladewig an den Verfahrensbeistand Rechtsanwalt Timm Kreyer.
7. Vermerk der FamG-Richterin Fr. Dr. Kristina Groth vom 10. Februar 2014: "Frau Ladewig teilte telefonisch mit, eine konkrete Einrichtung zur möglichen Unterbringung der beiden größeren Kinder liege weiterhin nicht vor."
9. Vermerk der FamG-Richterin Fr. Dr. Kristina Groth vom 21. Februar 2014 zum Telefonat vom 20. Februar 2014: "Frau Ladewig, ASD, teilte gestern tel. mit, für voraussichtlich nächste Woche sei die Inobhutnahme der Kinder geplant."
Bitte benennen Sie das Datum des Eingangs der Verzögerungsrüge vom 25. November 2020 zu "1 BvR 2318/19".
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Dezember 2020
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12. Januar 2021
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- Kindeswohlgefährdung durch 21 Nicht-Annahme-Entscheidungen und Verfahrensverzögerungen [#205249]
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- 8. Dezember 2020 12:07
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- Bundesverfassungsgericht
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- Bundesverfassungsgericht
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- AW: Kindeswohlgefährdung durch 21 Nicht-Annahme-Entscheidungen und Verfahrensverzögerungen [#205249]
- Datum
- 8. Dezember 2020 12:07
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- Datum
- 17. Januar 2021 05:13
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- AW: AW: Kindeswohlgefährdung durch 21 Nicht-Annahme-Entscheidungen und Verfahrensverzögerungen [#205249]
- Datum
- 17. Januar 2021 05:13
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- AW: AW: Kindeswohlgefährdung durch 21 Nicht-Annahme-Entscheidungen und Verfahrensverzögerungen [#205249]
- Datum
- 17. Januar 2021 06:02
- An
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- AW: AW: AW: Kindeswohlgefährdung durch 21 Nicht-Annahme-Entscheidungen und Verfahrensverzögerungen [#205249]
- Datum
- 17. Januar 2021 06:02
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- Datum
- 18. Januar 2021 15:02
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- AW: [BVerfG-SPAM-Verdacht]AW: AW: AW: Kindeswohlgefährdung durch 21 Nicht-Annahme-Entscheidungen und Verfahrensverzögerungen [#205249]
- Datum
- 18. Januar 2021 15:02
- Status
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