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Kindeswohlgefährdungen bei behinderten Kindern u. Jugendlichen

welche Forschungsergebnisse oder statistischen Daten liegen Ihnen zur Thematik der Kindeswohlgefährdungen (entsprechend §8a SGBVIII oder §1666 BGB) bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor? Gibt es Stellungnahmen des Behindertenbeauftragten oder der Koordinierungsstelle zu der Thematik?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2012
  • Frist
    28. Dezember 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Forschung…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindeswohlgefährdungen bei behinderten Kindern u. Jugendlichen
Datum
26. November 2012 22:39
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Forschungsergebnisse oder statistischen Daten liegen Ihnen zur Thematik der Kindeswohlgefährdungen (entsprechend §8a SGBVIII oder §1666 BGB) bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor? Gibt es Stellungnahmen des Behindertenbeauftragten oder der Koordinierungsstelle zu der Thematik?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 26. November 2012 eingegangen. B…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: MAS Kindeswohlgefährdungen bei behinderten Kindern u. Jugendlichen
Datum
27. November 2012 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 26. November 2012 eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anzahl eingehender Anfragen die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten zu gegebener Zeit entsprechend Nachricht. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen durch das Kommunikationscenter erstellt worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kindeswohlgefährdungen bei behinderten K…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: MAS Kindeswohlgefährdungen bei behinderten Kindern u. Jugendlichen
Datum
4. Januar 2013 15:10
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kindeswohlgefährdungen bei behinderten Kindern u. Jugendlichen" vom 26.11.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Anfrage Kindeswohlgefährdung Sehr geehrtAntragsteller/in Danke für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen aus Sicht …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
Anfrage Kindeswohlgefährdung
Datum
15. Januar 2013 13:29
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Danke für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen aus Sicht des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen keine Forschungsergebnisse oder statistischen Daten zur Thematik der Kindeswohlgefährdungen bei behinderten Kindern und Jugendlichen liefern. Ich kann Sie zu dem Thema lediglich auf ein Positionspapier des Inklusionsbeirats beim Behindertenbeauftragten zum Thema Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen verweisen. http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/IntBereich/FAFreiheit/20120914_FINALPositionspapierGewalt.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.