Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

1.) Liegen Ihnen Statistiken oder Forschungsergebnisse zu Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor?
2.) Hat Sich Ihr Ministerium seit Geltung der UN-BRK mit der Problematik von Kindeswohlgefährdungen bei Minderjährigen mit Behinderung befasst ? Falls ja: mit welchem Ergebnis. Falls Nein: ist dies geplant?
3.) Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung kann das Jugendamt oder auch das Sozialamt zuständig sein; unklare Zuständigkeiten können den Hilfeprozess bei Kindeswohlgefährdungen verzögern? Liegen zu dieser Problematik Erkenntnisse oder Stellungnahmen Ihres Ministeriums vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2013
  • Frist
    5. März 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Liegen Ihnen…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
Datum
1. Februar 2013 13:28
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Liegen Ihnen Statistiken oder Forschungsergebnisse zu Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor? 2.) Hat Sich Ihr Ministerium seit Geltung der UN-BRK mit der Problematik von Kindeswohlgefährdungen bei Minderjährigen mit Behinderung befasst ? Falls ja: mit welchem Ergebnis. Falls Nein: ist dies geplant? 3.) Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung kann das Jugendamt oder auch das Sozialamt zuständig sein; unklare Zuständigkeiten können den Hilfeprozess bei Kindeswohlgefährdungen verzögern? Liegen zu dieser Problematik Erkenntnisse oder Stellungnahmen Ihres Ministeriums vor?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ihre E-Mail vom 01.02.2013
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ihre E-Mail vom 01.02.2013
Datum
4. März 2013
Status
Anfrage erfolgreich
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.