Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW

- eine Liste über alle Kirchen, die im Besitz des Landes NRW sind
- eine Liste über alle Kirchen, die im Eigentum des Landes NRW sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2018
  • Frist
    21. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW [#30901]
Datum
19. Juni 2018 12:35
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste über alle Kirchen, die im Besitz des Landes NRW sind - eine Liste über alle Kirchen, die im Eigentum des Landes NRW sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 19. Juni 2018. Zur weiteren Bearbeitung haben…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
WG: Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW [#30901]
Datum
5. Juli 2018 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 19. Juni 2018. Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Ministerium der Finanzen NRW zur inhaltlichen Beantwortung übersandt. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage wird direkt durch das Ministerium der Finanzen NRW erfolgen. Wir haben daher eine Ablichtung Ihrer Eingabe nach dort weitergeleitet und um direkte Beantwortung gebeten. Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW an mich weitergegeben worden.…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW [#30901]
Datum
12. Juli 2018 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW an mich weitergegeben worden. Ein komplettes Verzeichnis aller Kirchen, die sich im Besitz oder Eigentum des Landes befinden, liegt im Ministerium der Finanzen NRW nicht vor. Allein die Petrikirche in Münster befindet sich im Sondervermögen des Landes in der Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen NRW. Ich habe Ihre Anfrage an das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW [#30901]
Datum
15. August 2018 12:08
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW“ vom 19.06.2018 (#30901) wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW bisher nicht beantwortet. Leider habe ich keine Adresse der Kontaktperson. Deshalb bitte ich Sie, nochmals auf meine Anfrage aufmerksam zu machen und für mich um eine Eingangsbestätigung bitten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Nachfrage vom 15.08.2018 an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Ba…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW [#30901]
Datum
16. August 2018 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Nachfrage vom 15.08.2018 an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW weitergeleitet und mich im zuständigen Referat telefonisch erkundigt. Daher kann ich bestätigen, dass die Anfrage dort eingegangen ist und sich in der Bearbeitung befindet. Die angefragten Informationen werden Ihnen zeitnah zugesendet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) Sehr geehrteAntragsteller/in die von…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW [#30901]
Datum
16. August 2018 17:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschte Liste der landeseigene Kirchen im Geschäftsbereich des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) finden Sie anliegend (Auszug aus dem Erläuterungsband zum Entwurf des Einzelplans 08 für das Haushaltsjahr 2018 ,Seite 24, veröffentlicht im November 2017). Weiterhin bestehen Baulastverpflichtungen des Landes zur baulichen Unterhaltung von kirchlichen Gebäuden (Kirchen, Pfarrhäuser, etc.). Diese werden als reine Geldzahlungsverpflichtungen erfüllt. Die Abwicklung der Baulastverpflichtung obliegt der jeweiligen Kirchengemeinde. Verzeichnet sind die Patronatsbauten in folgender Publikation: Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen informiert "Patronatsbauten. Dokumentation der Baudenkmäler in Nordrhein-Westfalen" Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage ist damit beantwortet. Mit freundlichen…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kirchen im Besitz bzw. Eigentum des Bundeslandes NRW [#30901]
Datum
21. August 2018 12:30
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage ist damit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30901 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>