Kirchenaustritt

Anfrage an: Amtsgericht Aachen

Wie ist das begründet, dass der Kirchenaustritt in einer stattlichen Behörde persönlich erfolgen muss? Es entsteht der Eindruck, dass durch die sehr geringe Anzahl an Terminen innerhalb eines Kreises, hier Städteregion Aachen, versucht wird die Anzahl der Austritte klein zu halten. Zum Vergleich:
Ein Kircheneintritt kann hingegen an der jeweiligen Kirche erfolgt und von dieser Institution gibt es in jedem Dorf eine.
Die Situation finde ich asymmetrisch.

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  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Amtsgericht Aachen Details
Von
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Betreff
Kirchenaustritt [#274975]
Datum
5. April 2023 18:30
An
Amtsgericht Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist das begründet, dass der Kirchenaustritt in einer stattlichen Behörde persönlich erfolgen muss? Es entsteht der Eindruck, dass durch die sehr geringe Anzahl an Terminen innerhalb eines Kreises, hier Städteregion Aachen, versucht wird die Anzahl der Austritte klein zu halten. Zum Vergleich:<< Antragsteller:in >> Ein Kircheneintritt kann hingegen an der jeweiligen Kirche erfolgt und von dieser Institution gibt es in jedem Dorf eine.<< Antragsteller:in >> Die Situation finde ich asymmetrisch. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274975/
Amtsgericht Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Amtsgericht Aachen
Betreff
AW: Kirchenaustritt [#274975]
Datum
5. April 2023 18:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kirchenaustritt“ vom 05.04.2023 (#274975) wurde von Ihnen nicht in…
An Amtsgericht Aachen Details
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Betreff
AW: Kirchenaustritt [#274975]
Datum
9. Mai 2023 20:04
An
Amtsgericht Aachen
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kirchenaustritt“ vom 05.04.2023 (#274975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Amtsgericht Aachen
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AW: Kirchenaustritt [#274975]
Datum
9. Mai 2023 20:04
Status
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Datum
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Amtsgericht Aachen
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AW: Kirchenaustritt [#274975]
Datum
9. Mai 2023 20:05
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