Kirchenfinanzierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich höre immer wieder von unverhältnismäßig hohen Kirchensubventionen. Aus diesem Grund würde mich interessieren wie viel Geld wirklich jährlich von Bund und Ländern in die Kirchen investiert wird und wie dies aufgeteilt ist. Der Zugang zu einer offiziellen Statistik wäre hierbei wahrscheinlich die einfachste Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hochwarth

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
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Sebastian Hochwarth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
Kirchenfinanzierung
Datum
2. August 2011 00:31
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich höre immer wieder von unverhältnismäßig hohen Kirchensubventionen. Aus diesem Grund würde mich interessieren wie viel Geld wirklich jährlich von Bund und Ländern in die Kirchen investiert wird und wie dies aufgeteilt ist. Der Zugang zu einer offiziellen Statistik wäre hierbei wahrscheinlich die einfachste Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Hochwarth Postanschrift Sebastian Hochwarth << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth

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Bundesministerium der Finanzen
Kirchenfinanzierung
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Kirchenfinanzierung
Datum
7. September 2011
Status
Anfrage teilweise erfolgreich