Kirchensteuer für Menschen in Bezug von ALG II
Anfrage an:
Bundesagentur für Arbeit
Information zu der Frage:
Werden bei Bezug von Leistungen nach SGBII (ALG II) pauschaliert Kirchensteuer abgeführt?
Ist es richtig, dass dabei die Kirchenmitgliedschaft der Bezieher von ALG II nicht überprüft wird und somit auch Kirchensteuern für NICHT-Kirchenmitglieder im o.g. oder einem anderen Verfahren abgeführt werden?
Vielen Dank bereits vorab für Ihre Mühe.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Mai 2019
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8. Juni 2019
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