Kirchensteuer für Menschen in Bezug von ALG II

Information zu der Frage:

Werden bei Bezug von Leistungen nach SGBII (ALG II) pauschaliert Kirchensteuer abgeführt?

Ist es richtig, dass dabei die Kirchenmitgliedschaft der Bezieher von ALG II nicht überprüft wird und somit auch Kirchensteuern für NICHT-Kirchenmitglieder im o.g. oder einem anderen Verfahren abgeführt werden?

Vielen Dank bereits vorab für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
David Boehme
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
David Boehme
Betreff
Kirchensteuer für Menschen in Bezug von ALG II [#136519]
Datum
4. Mai 2019 20:04
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information zu der Frage: Werden bei Bezug von Leistungen nach SGBII (ALG II) pauschaliert Kirchensteuer abgeführt? Ist es richtig, dass dabei die Kirchenmitgliedschaft der Bezieher von ALG II nicht überprüft wird und somit auch Kirchensteuern für NICHT-Kirchenmitglieder im o.g. oder einem anderen Verfahren abgeführt werden? Vielen Dank bereits vorab für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Boehme <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen David Boehme
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Boehme, die Leistungen nach SGB II sind gem. § 3 Nr 2d) Einkommenssteuergesetz steuerfrei. M…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Kirchensteuer für Menschen in Bezug von ALG II [#136519]
Datum
15. Mai 2019 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Boehme, die Leistungen nach SGB II sind gem. § 3 Nr 2d) Einkommenssteuergesetz steuerfrei. Mit freundlichen Grüßen
David Boehme
Sehr geehrte<< Anrede >> ich konkretisiere meine Frage: Erhalten die beiden großen Kirchen Geld in Fo…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
David Boehme
Betreff
AW: Kirchensteuer für Menschen in Bezug von ALG II [#136519]
Datum
20. Mai 2019 19:45
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich konkretisiere meine Frage: Erhalten die beiden großen Kirchen Geld in Form von Pauschalbeträgen für Bezieher von ALG II? Mit freundlichen Grüßen David Boehme Anfragenr: 136519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Boehme << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Ihre Rückfrage vom 20.05.19 Sehr geehrter Herr Boehme, nein, die Kirchen erhalten keine Pauschalbeträge. Mit freu…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihre Rückfrage vom 20.05.19
Datum
24. Mai 2019 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Boehme, nein, die Kirchen erhalten keine Pauschalbeträge. Mit freundlichen Grüßen