KorrespondenzBVRinProf.Langenfeld.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kirchliches Arbeitsrecht: Teilnehmerkreis und Stellungnahmen von BundesverfassungsrichterInnen bei den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche““
Jürgen Wagner % 5 Von: - Langenfeld, Christine TE iaeenmade> Gesendet: Mittwoch, 4. September 2019 14:46 An: (EBEEREP bundesverfassungsgericht.de Betreff: - 2. WG: Antwort: Re: Moderation ‚Hier noch die letzte Frage. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Christine Langenfeld Prof.Dr. Christine Langenfeld Richterin des Bundesverfassungsgerichts , Institut für öffentliches Recht/Abteilung für Staatsrecht Juristische Fakultät 5 Platz der Göttinger Sieben5 u, s 37073 Göttingen > Tel.: 0551-39- Fax: 12 Internet: http://www.uni-goettingen. de Agiäi Postanschrift: Platz der Göttinger Sieben 6 37073 Göttingen ERSTER NT u @bistum-essen.de> Gesendet: Montag, 11. März 2019 09:54. ee An: Langenfeld, Christine ° Ce: EEE Betreff: Antwort: Re: Moderation Sehr geehrte Frau Langenfeld, . Herr@&@ hat mit Ihnen bereits über die Veränderungen auf dem Podium im Rahmen der Essener Gespräche ‚sprechen können. Ich bin sicher, dass - so sehr ich den verständlichen Ausfall von Prof. Nußberger bedauere - wir das Gespräch über die vorgesehenen Themenstellungen sehr gut in der aktuellen Zusammensetzung führen werden. Das Themenspektrum erweitert sich dadurch nicht. Mit Frau Nußberger hätten wir immer nur die europäische ‚Perspektive hinzugenommen. u en Dies wird aber auch so gut gelingen. Eine Thematik möchte ich jedoch noch hinzunehmen. Die in der WRV geregelten Staatsleistungen sollten auch Thema sein. Dies wird vor allem auch eine Frage an Bischof Overbeck sein. Dies gilt auch für die Thematik des sexuellen Missbrauchs. Ich bin verschiedentlich darum gebeten ; worden, dieses Thema aufzunehmen. Ich hatte dies ohnehin im Zusammenhang der Bedeutung der "moralischen Reputation" der Kirchen vor (wie Ihnen bereits geschrieben). „.. Nach 1945 erschienen die Kirchen als moralische Autorität. Kam es nicht auch dadurch zu einer sehr kirchenfreundlichen Auslegung? Dieser wirklich herausragende moralische Status ging durch den Missbrauchsskandal ein ganzes Stück weit verloren. Wird die Veränderung einer moralischen Reputation der Kirchen Auswirkungen auf die Auslegung, auf die sehr konkrete Gestaltung der Staatskirchenrechtlichen Normen haben? Heribert Prantl schreibt am 21.2.2019 in der SZ: "Der moralische Überlegenheitsanspruch der katholischen Kirche ist unter der Last der Ungeheuerlichkeiten zusammengebrochen“. 1
Das ist aber natürlich auch eine mögliche Frage an Sie. Ä Mit den besten Grüßen aus der Wolfsburg Opening | Falkenweg6 ef D-45478 Mülheim an der Ruhr je \ a Tel. 0208.99919-2m9 Fax 0208.99919- up _ SiseiBEEPR-O bitim- essen, de www.die-wolfsburg.de ‚| Facebook | YouTube Von: 'La d, Christine Muni-goettingen.de> An: } @bistum-essen.de> Datum: 01.03.2019.08:26 2 Betreff: Re: Moderation Sehr geehrter Herr GE, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Fragen. Könnten Sie mir noch die genaue Fundstelle des Zitats di Fabio nennen? Mit freundlichen Grüßen Christine Langenfeld Von meinem iPhone gesendet Am 28.02.2019 um 18:23 schrieb ee ee © istum-essen.de>: Sehr geehrte Frau Langenfeld, für unser Gespräch am Abend der Essener Gespräche (Montag, 18.3.2019, 18:30) hatte ich zugesagt, Ihnen eine Vorabinformation über die Themenschwerpunkte zu schicken. Das will ich nun sehr gerne tun. Wir sprechen ca. 1 Stunde auf dem Podium gemeinsam mit Frau Prof. Nußberger und Bischof Dr. Overbeck. Dabei denke ich im Blick auf Sie an folgende Themen: 1. Kann ein politisches und rechtliches System letztlich gefüllt überleben, wenn im „kommunikativen Pics der Gesellschaft“ wächst, was den „normativen Signaturen einer freien und humanen Gesellschaft entgegenläuft“ (di Fabio, 21) 2; Wie sehen Sie den Bedeutungswandel vom eher institutionellen Staatskirchenrecht zum eher grundrechtlichen Religionsverfassungsrecht (Verschränkung von Art. 4 mit Art. 140) Gibt es einen Bedeutungswandel in der Verfassungsinterpretation, wie von Stefan Korioth angenommen? : 2
3. Wirddie Veränderung einer moralischen Regutällen der Kirchen (Missbrauch) Auswirkungen auf die Auslegung, auf die sehr konkrete Gestaltung der staatskirchenrechtlichen Normen haben? oo. 4. Fragen zu den Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Dienst (näch BAG Entscheidung). Ansgar Hense verweist auf die EREUIBETEERIGE) mancher, nach der die kirchenfreundliche Judikatur Bundesverfassungsgerichtes (durch Europa) korrigiert würde. Er seibst verweist auf das des Urteil aus dem Jahr 2015 und den verfassungsrechtlich „ausbalancierten Anforderungen an das kirchliche Arbeitsrecht“. Können Sie sich dieser Einschätzung anschließen? .. 9. Beieiner Tagung des Richterbundes in Mainz im vergangenen Jahr sprachen auch Sie über das Verhältnis von Islam und Recht. Sie erinnerten daran, dass die Religionsfreiheit nicht per se Vorrang’ vor anderen Rechten habe. Bei der Tagung wurde darauf hingewiesen, die Hälfte der Muslime in Deutschland sehe einen Konflikt zwischen dem deutschen Recht und dem Islam. ist der Rechtsstaat, wie die SZ es formulierte, gelähmt, wenn sich jemand auf die - + Religionsfreiheit beruft? Das sind die zentralen, an Sie gerichteten Fragen (natürlich hier nur grob formuliert). Vielleicht hilft dies bei der Vorbereitung. Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr einen sehr großen Zuspruch bei den Essener Gesprächen erleben. Neben den 140 Dauerteilnehmenden begrüßen wir wen weitere 60 Gäste. Gerrie stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Ansonsten freue ich mich auf unsere Begdgnung: Mit den besten Grüßen FF — u — — — — — m —, <mime-attachment.jpg> Falkenweg 6 D-45478 Mülheim an der Ruhr Tel. 0208.99919-201 - Fax 0208.99919-110 _ www. ee | Facebook | YouTube: [Anhang ne m Essen/DE]