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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kirchliches Arbeitsrecht: Teilnehmerkreis und Stellungnahmen von BundesverfassungsrichterInnen bei den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“

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Jürgen Wagner % 5

Von: - Langenfeld, Christine TE iaeenmade>

Gesendet: Mittwoch, 4. September 2019 14:46
An: (EBEEREP bundesverfassungsgericht.de
Betreff: - 2. WG: Antwort: Re: Moderation

‚Hier noch die letzte Frage.
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Christine Langenfeld

Prof.Dr. Christine Langenfeld

Richterin des Bundesverfassungsgerichts ,
Institut für öffentliches Recht/Abteilung für Staatsrecht
Juristische Fakultät 5

Platz der Göttinger Sieben5 u, s
37073 Göttingen >

Tel.: 0551-39-

Fax: 12

Internet: http://www.uni-goettingen. de Agiäi
Postanschrift:

Platz der Göttinger Sieben 6

37073 Göttingen

     

ERSTER NT u @bistum-essen.de>
Gesendet: Montag, 11. März 2019 09:54. ee
An: Langenfeld, Christine °
Ce: EEE

Betreff: Antwort: Re: Moderation

 

Sehr geehrte Frau Langenfeld, .

Herr@&@ hat mit Ihnen bereits über die Veränderungen auf dem Podium im Rahmen der Essener Gespräche
‚sprechen können. Ich bin sicher, dass - so sehr ich den verständlichen Ausfall von Prof. Nußberger bedauere -
wir das Gespräch über die vorgesehenen Themenstellungen sehr gut in der aktuellen Zusammensetzung führen

werden.

Das Themenspektrum erweitert sich dadurch nicht. Mit Frau Nußberger hätten wir immer nur die europäische
‚Perspektive hinzugenommen. u en
Dies wird aber auch so gut gelingen.

Eine Thematik möchte ich jedoch noch hinzunehmen. Die in der WRV geregelten Staatsleistungen sollten auch

Thema sein. Dies wird vor allem
auch eine Frage an Bischof Overbeck sein. Dies gilt auch für die Thematik des sexuellen Missbrauchs. Ich bin

verschiedentlich darum gebeten ;
worden, dieses Thema aufzunehmen. Ich hatte dies ohnehin im Zusammenhang der Bedeutung der "moralischen

Reputation" der Kirchen vor (wie Ihnen
bereits geschrieben).

„.. Nach 1945 erschienen die Kirchen als moralische Autorität. Kam es nicht auch dadurch zu einer sehr kirchenfreundlichen
Auslegung? Dieser wirklich herausragende moralische Status ging durch den Missbrauchsskandal ein ganzes Stück weit verloren.
Wird die Veränderung einer moralischen Reputation der Kirchen Auswirkungen auf die Auslegung, auf die sehr konkrete
Gestaltung der Staatskirchenrechtlichen Normen haben? Heribert Prantl schreibt am 21.2.2019 in der SZ: "Der moralische
Überlegenheitsanspruch der katholischen Kirche ist unter der Last der Ungeheuerlichkeiten zusammengebrochen“.

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1

Das ist aber natürlich auch eine mögliche Frage an Sie.

Ä

Mit den besten Grüßen aus der Wolfsburg

Opening
| Falkenweg6 ef
D-45478 Mülheim an der Ruhr je \ a

Tel. 0208.99919-2m9
Fax 0208.99919- up _

SiseiBEEPR-O bitim- essen, de
www.die-wolfsburg.de ‚| Facebook | YouTube

 

Von: 'La d, Christine Muni-goettingen.de>
An: } @bistum-essen.de>
Datum:  01.03.2019.08:26 2

Betreff: Re: Moderation

 

Sehr geehrter Herr GE, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Fragen. Könnten Sie mir noch die
genaue Fundstelle des Zitats di Fabio nennen?
Mit freundlichen Grüßen Christine Langenfeld

Von meinem iPhone gesendet

Am 28.02.2019 um 18:23 schrieb ee ee © istum-essen.de>:

Sehr geehrte Frau Langenfeld,

für unser Gespräch am Abend der Essener Gespräche (Montag, 18.3.2019, 18:30) hatte ich zugesagt, Ihnen eine
Vorabinformation über die Themenschwerpunkte zu schicken. Das will ich nun sehr gerne tun.

Wir sprechen ca. 1 Stunde auf dem Podium gemeinsam mit Frau Prof. Nußberger und Bischof Dr. Overbeck.

Dabei denke ich im Blick auf Sie an folgende Themen:

1. Kann ein politisches und rechtliches System letztlich gefüllt überleben, wenn im „kommunikativen Pics der
Gesellschaft“ wächst, was den „normativen Signaturen einer freien und
humanen Gesellschaft entgegenläuft“ (di Fabio, 21)

2; Wie sehen Sie den Bedeutungswandel vom eher institutionellen Staatskirchenrecht zum eher grundrechtlichen
Religionsverfassungsrecht (Verschränkung von Art. 4 mit Art. 140) Gibt es einen Bedeutungswandel
in der Verfassungsinterpretation, wie von Stefan Korioth angenommen? :

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3.  Wirddie Veränderung einer moralischen Regutällen der Kirchen

(Missbrauch) Auswirkungen auf die Auslegung, auf die
sehr konkrete Gestaltung der staatskirchenrechtlichen Normen haben? oo.

4. Fragen zu den Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Dienst (näch BAG Entscheidung). Ansgar Hense verweist auf die

EREUIBETEERIGE) mancher, nach der die kirchenfreundliche Judikatur
Bundesverfassungsgerichtes (durch Europa) korrigiert würde. Er seibst verweist auf das

des
Urteil aus dem Jahr 2015 und den verfassungsrechtlich „ausbalancierten Anforderungen an das
kirchliche Arbeitsrecht“. Können Sie sich dieser Einschätzung anschließen?

.. 9. Beieiner Tagung des Richterbundes in Mainz im vergangenen Jahr sprachen auch Sie über das Verhältnis von Islam und
Recht. Sie erinnerten daran, dass die Religionsfreiheit nicht per se Vorrang’ vor anderen Rechten habe. Bei der
Tagung wurde darauf hingewiesen, die Hälfte der Muslime in Deutschland sehe einen Konflikt zwischen dem deutschen Recht
und dem Islam. ist der Rechtsstaat, wie die SZ es formulierte, gelähmt, wenn sich jemand auf die - + Religionsfreiheit
beruft?

Das sind die zentralen, an Sie gerichteten Fragen (natürlich hier nur grob formuliert). Vielleicht hilft dies bei der Vorbereitung.

Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr einen sehr großen Zuspruch bei den Essener Gesprächen erleben. Neben den 140
Dauerteilnehmenden begrüßen wir wen weitere 60 Gäste.

Gerrie stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Ansonsten freue ich mich auf unsere Begdgnung:

Mit den besten Grüßen

FF — u —  — — — — m —,

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Falkenweg 6
D-45478 Mülheim an der Ruhr
Tel. 0208.99919-201

- Fax 0208.99919-110

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