Beantwortung der Anfrage von Herrn Koop über das Portal
fragdenstaat.de, „Der Landkreis Emsland und der Landkreis Grafschaft Bentheim gründen eine gemeinsame Leitstelle für Rettungsdienst und Brandschutz. Für bis zu 27 Mio € soll dafür eine neue Zentrale geschaffen werden. Bei der Suche nach einem Standort dafür ist die Stadt Lingen (Ems) -obwohl raumordnerisch "Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen"- ausgeschieden, weil dies der "Evakuierungsradius von 20 km um das Kernkraftwerk Emsland" hindere. Dies gelte selbst, hieß es im Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems), wenn das KKE zum 31.12.2022 vom Netz geht und stillgelegt wird. Trifft das zu? Warum ist das selbst nach Abschalten des KKE so und für welchen Zeitraum gilt der Evakuierungsradius? Was muss geschehen, damit es insoweit zu einer Änderung kommt?“:
Beantwortung unter E-Mail:
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unter Angabe Betreff:
KKE, Evakuierungsradius [Anfragenr. 188481]
Eine Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle (Leitstelle) ist die zentrale Ansprechstelle für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger. Die Leitstelle nimmt alle Notrufe und Hilfeersuchen aus den Bereichen Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst sowie Krankentransport entgegen. Sie disponiert alle Rettungsmittel und koordiniert die Einsatzkräfte im Tagesgeschäft und bei besonderen Einsatzlagen. Diesbezüglich gehört die Leitstelle im Bereich der Daseinsvorsorge zur so genannten kritischen Infrastruktur eines Landkreises. Für die Sicherheit der Bevölkerung ist eine ständige Verfügbarkeit der Leitstelle, insbesondere die ständige Erreichbarkeit und Einsatzfähigkeit, eine besondere Voraussetzung.
Bei den Standortüberlegungen für den Neubau einer gemeinsamen Leitstelle ist unter zahlreichen Aspekten auch ein Störfall in einer kerntechnischen Anlage, hier dem Kernkraftwerk Emsland in Lingen (KKE), als „Worst-Case-Szenario“ betrachtet worden. Für solche kerntechnischen Anlagen vom Typ 1 sehen die Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission die Evakuierung der Bevölkerung in einem Radius von bis zu 20 km in einer bestimmten Zeit vor.
Um die Handlungs- und Einsatzfähigkeit einer Leitstelle auch bei einem solchen Szenario mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit vollständig zu gewährleisten und die kritische Infrastruktur Leitstelle nicht auch evakuieren zu müssen, haben sich die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim darauf verständigt, die Leitstelle außerhalb eines solchen vorbestimmten Evakuierungsradius zu errichten.
Die Festlegung zur Evakuierung eines Radius von 20 km um eine kerntechnische Anlage gilt für aktive Kernkraftwerke und abgeschaltete Kernkraftwerke solange diese noch nicht frei von Brennelementen sind. Nach Feststellung der Brennstofffreiheit reduziert sich der Evakuierungsradius für diese kerntechnischen Anlage vom Typ 2 auf 10 km. Nach derzeitigen Planungen soll der Rückbau des Kernkraftwerkes Emsland bis Ende 2037 abgeschlossen sein. Die Brennstofffreiheit ist für 2027 geplant. In räumlicher Nähe zum KKE befindet sich mit dem Standortzwischenlager eine weitere kerntechnische Anlage des Typs 2. Auch für diese gilt ein Evakuierungsradius von 10 km. Das Standortzwischenlager hat eine Betriebsgenehmigung bis 2045.
Daher ist der Evakuierungsradius auch in den nächsten Jahrzehnten zu berücksichtigen.