Klage gegen AKW Tihange 2
I. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1]):
Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------
II. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3 IFG NRW), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de:
1.) Dokumente zu den Klagen gegen den Betrieb Tihange 2 (z.B. Klageschrift, Begründung, Erwiderungen, Schriften des Gerichts, Übersetzungen...)
2.) Information zur Rechtsgrundlage deutsches oder NRW Recht, warum die Städteregion Aachen und Städte ein Verfahren (das Kostenrisken enthält) führen darf. Auf eine Residualkompetenz auf Basis Art. 30 des Grundgesetzes, auf dass sich Rheinland-Pfalz beim Klagebeitritt beruft[2] kann nicht für die Städte-Region Aachen gelten.
Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel
[1]
Der/Die Anträge nach IFG NRW ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung simme ich ausdrücklich _nicht_ zu.
[2]
https://fragdenstaat.de/a/21541
https://fragdenstaat.de/files/foi/69808/DeutschebersetzungdesBeitrittsschriftsatzeszurKlagederStdetRegionAachengegendasAKWTihange2.pdf
Anfrage abgelehnt
-
Datum28. September 2017
-
31. Oktober 2017
-
0 Follower:innen
- Von
- Robert Michel
- Betreff
- Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
- Datum
- 28. September 2017 11:18
- An
- Städteregion Aachen
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- Städteregion Aachen
- Betreff
- WG: Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
- Datum
- 29. September 2017 11:06
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- Städteregion Aachen
- Betreff
- WG: Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
- Datum
- 23. Oktober 2017 09:37
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- Von
- Robert Michel
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- AW: WG: Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
- Datum
- 4. November 2017 01:02
- An
- Städteregion Aachen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Robert Michel
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- Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
- Datum
- 4. November 2017 01:03
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Städteregion Aachen
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- AW: WG: Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
- Datum
- 9. November 2017 14:16
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 24. November 2017 13:26
- Status
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- Städteregion Aachen
- Betreff
- Klage gegen AKW Tihange 2
- Datum
- 11. Dezember 2017 11:45
- Status
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- Robert Michel
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- Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
- Datum
- 11. Dezember 2017 13:40
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Robert Michel
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
- Datum
- 11. Dezember 2017 14:30
- An
- Städteregion Aachen
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- Robert Michel
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- Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
- Datum
- 11. Dezember 2017 14:32
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Städteregion Aachen
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
- Datum
- 11. Dezember 2017 14:46
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- Robert Michel
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- AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
- Datum
- 11. Dezember 2017 15:10
- An
- Städteregion Aachen
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- Datum
- 11. Dezember 2017 15:20
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- Datum
- 11. Dezember 2017 15:38
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- Datum
- 12. Dezember 2017 15:03
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ich danke für Ihre heutige Nachricht - mein heutiges Schreiben an die LDI hatte sich damit überschnitten.
Ein Datenzugang via dropbox.com ist bei einer IFG NRW Anfrage unakzeptabel, dieser kostenlose Dienst finanziert sich durch die
Auswertung der Benutzung, hier u.a. meine IP Adresse und Browserkennung. Auch die Sicherheit und Integrität der Daten ist nic
ht sichergestellt. Dropbox liegt im Ausland und unterliegt nicht dem LDI NRW oder BfDI. Siehe auch § 3a BDSG Datensparsamkeit.
1. Bitte nennen Sie mir Details zu den Daten (Liste, Speichergröße).
Alternativen:
2. membox.nrw.de von it.nrw.de (bitte ohne Passwort und Verschlüsselung)
https://www.it.nrw.de/kundenservice/Kun…
https://www.it.nrw.de/kundenservice/Kun…
Membox Monatesgebühr 3 Euro/ 1GB Speicherplatz
3. CD/DVD per Post (kostenfrei)
4. per E-Mail an private E-mail
5. schrittweises übermitteln via Frag-den-Staat.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Michel