Klage gegen AKW Tihange 2

Anfrage an: Städteregion Aachen

I. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3 IFG NRW), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de:

1.) Dokumente zu den Klagen gegen den Betrieb Tihange 2 (z.B. Klageschrift, Begründung, Erwiderungen, Schriften des Gerichts, Übersetzungen...)
2.) Information zur Rechtsgrundlage deutsches oder NRW Recht, warum die Städteregion Aachen und Städte ein Verfahren (das Kostenrisken enthält) führen darf. Auf eine Residualkompetenz auf Basis Art. 30 des Grundgesetzes, auf dass sich Rheinland-Pfalz beim Klagebeitritt beruft[2] kann nicht für die Städte-Region Aachen gelten.

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG NRW ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung simme ich ausdrücklich _nicht_ zu.

[2]
https://fragdenstaat.de/a/21541
https://fragdenstaat.de/files/foi/69808/DeutschebersetzungdesBeitrittsschriftsatzeszurKlagederStdetRegionAachengegendasAKWTihange2.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. September 2017
  • Frist
    31. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzügli…
An Städteregion Aachen Details
Von
Robert Michel
Betreff
Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
Datum
28. September 2017 11:18
An
Städteregion Aachen
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 5 Abs. 2 IFG NRW sieht vor: "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugäng lich gemacht werde", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG NRW impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG NRW (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 3 IFG NRW), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de: 1.) Dokumente zu den Klagen gegen den Betrieb Tihange 2 (z.B. Klageschrift, Begründung, Erwiderungen, Schriften des Gerichts, Übersetzungen...) 2.) Information zur Rechtsgrundlage deutsches oder NRW Recht, warum die Städteregion Aachen und Städte ein Verfahren (das Kostenrisken enthält) führen darf. Auf eine Residualkompetenz auf Basis Art. 30 des Grundgesetzes, auf dass sich Rheinland-Pfalz beim Klagebeitritt beruft[2] kann nicht für die Städte-Region Aachen gelten. Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG NRW ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. Anlage 1.1 GebV IFG NRW, 2.) oder Billigkeit sowie nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV IFG NRW falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit. Einer Kostenpflichtigen Bearbeitung simme ich ausdrücklich _nicht_ zu. [2] https://fragdenstaat.de/a/21541 https://fragdenstaat.de/files/foi/69808/DeutschebersetzungdesBeitrittsschriftsatzeszurKlagederStdetRegionAachengegendasAKWTihange2.pdf
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>
Städteregion Aachen
Sehr geehrter Herr Michel, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 28.09.2017. Sie erhalten zu gegebene…
Von
Städteregion Aachen
Betreff
WG: Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
Datum
29. September 2017 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 28.09.2017. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht bezüglich Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Städteregion Aachen
Sehr geehrter Herr Michel, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 28.09.2017 sowie meine Eingangsbestätigung vom 2…
Von
Städteregion Aachen
Betreff
WG: Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
Datum
23. Oktober 2017 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 28.09.2017 sowie meine Eingangsbestätigung vom 29.09.2017. Hinsichtlich Ihrer Anfrage verweise ich auf die Internetseite der StädteRegion Aachen https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/staedteregion/tihange-abschalten/ Dort finden Sie als Downloadmöglichkeit die Klagen der StädteRegion Aachen Klage vor dem Belgischen Staatsrat (Originalfassung und deutsche Übersetzung) Klage vor dem Gericht Erster Instanz in Brüssel (Originalfassung - eine deutsche Übersetzung liegt nicht vor) Gutachten der Uni Wien Sie sehen an diesen Veröffentlichungen, dass uns an einer hohen Transparenz gelegen ist, da diese Verfahren zahlreiche Menschen interessieren. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu Rechtsgrundlagen/Klagebefugnis keine Ausführungen mache, da diese in den Klageschriften ausführlich dargelegt wird. Für ergänzende Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre Antwort vom 23.10. zu meiner IFG Anfrage vom 28.09. zu Ihr…
An Städteregion Aachen Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: WG: Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
Datum
4. November 2017 01:02
An
Städteregion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre Antwort vom 23.10. zu meiner IFG Anfrage vom 28.09. zu Ihrern Klagen gegen Tihange 2. zu meinem Punkt 1, der lautete "Dokumente zu den Klagen gegen den Betrieb Tihange 2 (z.B. Klageschrift, Begründung, Erwiderungen, Schriften des Gerichts, Übersetzungen...)" Ihr Verweis auf Ihre Webseite mit Ihren Klagenschriften und ein Gutachten der Uni Wien beantwortet nicht meine IFG Anfrage nicht vollständig. Es fehlen die Erwiderungen der Gegenseite, die jeweigen Anlagen sowie beispielsweise die Terminmitteilungen des Gerichtes. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten in RLP hat zwischenzeitlich dortligende Informationen zugänglich gemacht, es fehlen mir aber immer noch alle Anhänge (mit Außnahme des Wiener Gutachtens) und Mitteilung der Gerichte. Meine IFG Anfrage ist in diesem Punkt somit unbegründet unvollständig beantwortet. zu meinem Punkt 2: "Information zur Rechtsgrundlage deutsches oder NRW Recht, warum die Städteregion Aachen und Städte ein Verfahren (das Kostenrisken enthält) führen darf. Auf eine Residualkompetenz auf Basis Art. 30 des Grundgesetzes, auf dass sich Rheinland-Pfalz beim Klagebeitritt beruft[2] kann nicht für die Städte-Region Aachen gelten." habe Sie mit "Ich bitte um Verständnis, dass ich zu Rechtsgrundlagen/Klagebefugnis keine Ausführungen mache, da diese in den Klageschriften ausführlich dargelegt wird." beantwortet. Das eine Information in der Klageschrift enthalten ist entbindet Sie als auskunftspflichtige Stelle nicht vom Informationszugang zu anderen gespeicherten Informationen zu diesem Punkt. Auf § 6 lit b IFG NRW werden Sie sich nicht berufen können, da die explizite Darlegung der Rechtsgrundlage nach deutschen Recht nicht das Verfahren gefährdet, sondern Vorraussetzung für einen Erfolg ist. Die Rechtsauffassung des Landes NRW, meinen Antrag auf einstweilige Gefahrenabwehr auf Basis der Generalklausel §§ 1,14 OBG NRW mit der Begründung abzulehen, das OBG NRW gelte nicht für Gefahren aus dem Ausland sehe ich als Gefahr für Ihr Verfahren an. Gegen den Bescheid des Landesumweltministerium NRW von 2016 habe ich Klage eingereicht. Die Email Ihrer Anwälte vom 8.6.2017 war zur Klärung Ihrer Rechtsposition leider nicht hilfreich. Meine IFG Anfrage ist in diesem Punkt unbegründtet unbeantwortet. Haben Sie Verständnis, dass ich die LDI um Vermittlung bitte. Unabhängig hiervon sehe ich weiteren Informationen von Ihnen entgegen. Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
Datum
4. November 2017 01:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24796 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … die Antwort vom 23.10. meine Anfrage vom 28.09. nur unvollständig beantwortete. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Städteregion Aachen
Sehr geehrter Herr Michel, herzlichen Dank für Ihre Mail vom 04.11.2017. Wie ich Ihnen in meiner Mail vom 23.10.…
Von
Städteregion Aachen
Betreff
AW: WG: Klage gegen AKW Tihange 2 [#24796]
Datum
9. November 2017 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, herzlichen Dank für Ihre Mail vom 04.11.2017. Wie ich Ihnen in meiner Mail vom 23.10.2017 bereits mitgeteilt habe, ist uns im Zusammenhang mit 'Tihange' und den anhängigen Verfahren an hoher Transparenz gelegen, da auch die Öffentlichkeit ein großes Interesse an Informationen bietet. Ich bin davon ausgegangen, dass die auf unserer Homepage veröffentlichten Unterlagen Ihrem Anliegen gerecht werden. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, lasse ich die weiteren Unterlagen, die Sie exemplarisch unter Ziffer 1. aufgeführt haben zusammenstellen und werde Ihnen diese zusenden. Darüber hinaus werde ich Ihnen gerne nochmals einige ergänzende Hinweise zu Ziffer 2. geben. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Städteregion Aachen
Sehr geehrter Herr Michel, ich komme zurück auf unser Telefonat und sende Ihnen wie zugesagt weitergehende Unterl…
Von
Städteregion Aachen
Betreff
Klage gegen AKW Tihange 2
Datum
11. Dezember 2017 11:45
Status
Sehr geehrter Herr Michel, ich komme zurück auf unser Telefonat und sende Ihnen wie zugesagt weitergehende Unterlagen sowie einen Link für den Download zusätzlicher Dokumente https://www.dropbox.com/sh/zla0o63my09i2f6/AABH2Hb6diRwHVeYPeD48U1Za?dl=0 Gerne können wir uns nach der Sichtung dazu austauschen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihr Schreiben vom 24. November. Nachdem auch nach 1 Monat trotz…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
Datum
11. Dezember 2017 13:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihr Schreiben vom 24. November. Nachdem auch nach 1 Monat trotz Ankündigung der auskunftspflichtige Stelle und über 2 Monate seit Antragsstellung keine einzige Auskunft vorliegt, bitte ich weiterhin um Vermittlung. Mit Bezug zur Kommentierung von Franzen/Seidel zum § 4 IFG NRW sehe ich sowohl die Handakte als auch die Gerichtsakte im Macht bereich der Öffentlichen Stelle. Dies wird durch die Rechtssprechung des BGH bekräftigt: --- Es besteht eine Berufspflicht zur Herausgabe der Handakten. Diese ist zwar nicht ausdrücklich in § 50 BRAO geregelt, ist aber aus der Generalklausel des § 43 BRAO in Verbindung mit §§ 675, 667 BGB und inzidenter auch der Vorschrift des § 50 BRAO zu entnehmen. --- BGH 15.7.2010 - 4 StR 164/10 Rn 6 Zur Definition Handakte z.B.: BeckOK BORA/Günther, 17. Ed. 1.9.2017, BRAO § 50 Rn. 14-21 Ich bitte wegen des vorliegenden Falls um grundsätzliche Klärung bzw. Stellungsnahme durch die LDI, dass Gerichts- und Verfahrensakten eines Verfahrens einer auskunftspflichtigen Stelle dem IFG NRW unterliegen hierbei die Pflicht zur Ordnungsgemäßen Ak tenführung (s. hierzu Kommentierung Prof. Schoch IFG) Vorsorglich bitte ich bei der Stellungsnahme/Vermittlung der LDI die Kostenfreiheit für einen möglichen extra Aufwand zu betonen. Siehe hierzu Kommentierung Schoch § 10 IFG sowie die h.M., dass Aufwand, der der Aktenführung der Stelle verschuldet ist, nicht vom Antragsteller zu tragen ist. Zumindest beim Gerichtsverfahren, wo klar besonderes Interesse der Öffentlichkeit vorliegt (wie im vorliegenden Fall), ist zu erwarten, dass die Behörde von sich Ihre Rechtsvertreter bittet, fortlaufend Kopien der Gerichtsakten zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Robert Michel
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre heutige Nachricht - mein heutiges Schreiben an die LDI hat…
An Städteregion Aachen Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
Datum
11. Dezember 2017 14:30
An
Städteregion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für Ihre heutige Nachricht - mein heutiges Schreiben an die LDI hatte sich damit überschnitten. Ein Datenzugang via dropbox.com ist bei einer IFG NRW Anfrage unakzeptabel, dieser kostenlose Dienst finanziert sich durch die Auswertung der Benutzung, hier u.a. meine IP Adresse und Browserkennung. Auch die Sicherheit und Integrität der Daten ist nic ht sichergestellt. Dropbox liegt im Ausland und unterliegt nicht dem LDI NRW oder BfDI. Siehe auch § 3a BDSG Datensparsamkeit. 1. Bitte nennen Sie mir Details zu den Daten (Liste, Speichergröße). Alternativen: 2. membox.nrw.de von it.nrw.de (bitte ohne Passwort und Verschlüsselung) https://www.it.nrw.de/kundenservice/Kundenmanagement_IT/Leistungs-_und_Entgeltverzeichnis_2017.pdf https://www.it.nrw.de/kundenservice/Kundenmanagement_IT/Leistungs-_und_Entgeltverzeichnis_2018.pdf Membox Monatesgebühr 3 Euro/ 1GB Speicherplatz 3. CD/DVD per Post (kostenfrei) 4. per E-Mail an private E-mail 5. schrittweises übermitteln via Frag-den-Staat. Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
Datum
11. Dezember 2017 14:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24796 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Daten per Ausländischen Anbieter www.dropbox.com übermittelt werden. Ich bitte um grundsätzlichen Kommentar. Bei meinen Vermittlungsantrag von 13 Uhr lag eine Überschneidung mit der Mitteilung der Städteregion von 11:45 Uhr vor. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Städteregion Aachen
Sehr geehrter Herr Michel, ich lasse Ihnen die Daten am Mittwoch auf einen USB-Stick ziehen. Können Sie mir bitt…
Von
Städteregion Aachen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
Datum
11. Dezember 2017 14:46
Status
Sehr geehrter Herr Michel, ich lasse Ihnen die Daten am Mittwoch auf einen USB-Stick ziehen. Können Sie mir bitte mitteilen, wohin ich diese senden soll? Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihren Rückruf, telefonisch lassen s…
An Städteregion Aachen Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Klage gegen AKW Tihange 2“ [#24796]
Datum
11. Dezember 2017 15:10
An
Städteregion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihren Rückruf, telefonisch lassen sich viele Dinge einfacher klären. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Hardware von fremden USB Sticks nicht sicher sind. Die FANC hatte mir bereits statt einer CD/DVD überraschend einen schönen USB-Stick mit FANC Logo zugesendet, den ich wegen Sicherheitsrisiken nicht akzeptierte. Die Antwort der FANC lautete: --- But indeed, the risks you mention are the reasons why USB-sticks are never used in NPPs. --- Kürzlich ist ein neues Angriffszenario via USB-Device (und Sticks) bekannt geworden: http://blog.fefe.de/?ts=a4fd3a36 Sehenswerte Arte Dokumentation vom 05.12.2017 https://www.arte.tv/de/videos/067856-000-A/terror-atomkraftwerke-im-visier/ (60 Tage VOD) https://www.arte.tv/de/videos/079079-001-A/sicherheit-von-kernkraftwerken-gespraech-mit-mycle-schneider/ (nur bis 12.Dezember als VOD verfügbar) Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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