Klage Google ./. MA HSH vor dem VG Schleswig wegen Gesundheitsportal – Antrag nach dem IZG-SH/VIG
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in ihrem letzten Vielfaltsbericht sowie in ihrem Jahrbuch 2021 berichteten die Medienanstalten auf mehreren Seiten von einem Beanstandungsbescheid der MA HSH vom 15.07.2021, gegen den die Google Ireland Ltd. am 22.07.2021 vor dem Verwaltungsgericht Schleswig (Az. 11 A 221/21; 11 A 222/21) Klage erhoben habe.
Als zuständige Aufsichtsbehörde habe die MA HSH beanstandet, dass die (mittlerweile eingestellte) hervorgehobene Präsentation von Gesundheitsinformationen des Gesundheitsportals des Bundesgesundheitsministeriums „gesund.bund.de“ in der Google Suchmaschine gegen das Diskriminierungsverbot nach § 94 MStV verstoße. Durch die Vereinbarung zwischen dem Ministerium und Google, nach der das Portal in Suchergebnissen systematisch bessergestellt werden sollte, wären Wettbewerber unbillig benachteiligt worden.
Die Medienanstalten betonten, hierbei handele um das erste Verfahren, das sich mit Frage der medienrechtlichen Diskriminierungsfreiheit von Suchmaschinen beschäftige.
Hierzu bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist das Verfahren noch beim Gericht anhängig und wenn nein, warum nicht?
2. Ist über das Verfahren durch das Gericht bereits (teilweise) entschieden worden?
3. Wie hat das Gericht ggf. entschieden?
4. Mit welchen weiteren Aufsichtsverfahren im Bereich der Medienintermediäre ist die MA HSH befasst?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Juli 2022
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3. August 2022
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