Klagen der Gemeinde im Rahmen der Anerkennung des Biosphärenreservates Südharz

Anfrage an: Gemeinde Südharz

1. Ist die Klage gegen die Anerkennung des Biosphärenreservats durch die UNESCO, resp. gegen die Allgemeinverfügung, mittlerweile ausgeurteilt? Falls ja, mit welchem Ergebnis (gewonnen/verloren reicht)?

2. Sind noch weitere Klageverfahren der Gemeinde im Rahmen des Biosphärenreservates angängig/schwebend? Falls ja, welche? Bei welchem Gericht?

3. Auf welche Summen belaufen sich die Kosten, die für die Gemeinde im Rahmen dieser Klage(n) entstanden sind? Bitte aufteilen nach Anwaltskosten, Gerichtskosten und ggf. weitere.

4. Mittels welcher Parameter/Kriterien wird seitens Politik und Verwaltung die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Südharz gemessen - und wie ist die Entwicklung innerhalb der letzten 5 Jahre verlaufen?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2015
  • Frist
    10. November 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Gemeinde Südharz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klagen der Gemeinde im Rahmen der Anerkennung des Biosphärenreservates Südharz [#11563]
Datum
7. Oktober 2015 16:38
An
Gemeinde Südharz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist die Klage gegen die Anerkennung des Biosphärenreservats durch die UNESCO, resp. gegen die Allgemeinverfügung, mittlerweile ausgeurteilt? Falls ja, mit welchem Ergebnis (gewonnen/verloren reicht)? 2. Sind noch weitere Klageverfahren der Gemeinde im Rahmen des Biosphärenreservates angängig/schwebend? Falls ja, welche? Bei welchem Gericht? 3. Auf welche Summen belaufen sich die Kosten, die für die Gemeinde im Rahmen dieser Klage(n) entstanden sind? Bitte aufteilen nach Anwaltskosten, Gerichtskosten und ggf. weitere. 4. Mittels welcher Parameter/Kriterien wird seitens Politik und Verwaltung die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Südharz gemessen - und wie ist die Entwicklung innerhalb der letzten 5 Jahre verlaufen? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!