Klagen gegen Parship

alle Dokumente zu den zwei Klagen gegen Parship sowie die Dokumente/Beschlüsse des zuständigen Gerichtes, welche den Ausgang der jeweiligen Klage zeigen.

Diese sind nach meiner anderen Anfrage[1] zufolge folgende:
* „Parship soll Ende-zu-Ende verschlüsseln” (AZ intern: M3/1926/2018 und Az. Gericht: 17 K 1561/19)
* sowie „Einspruch gegen Bußgeldbescheid” (AZ intern: D61/2017/1030 und Az. Gericht: 230 OWi 126/18 [StA: 2304 Js-OWi 317/18])

Ich hatte nach öffentlich verfügbaren Informationen zum Beispiel auf Ihrer Webseite zu diesem Fall gesucht, allerdings leider keine gefunden. Ich bitte, falls ich dies Übersehen haben sollte, um Entschuldigung und Zusendung der Links.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/analysen-und-beschwerdenstatistik-zu-unternehmenangeboten-bzgl-der-elektronischen-partnervermittlung-5 (#188433, Z/1640/2020)

Ergebnis der Anfrage

Nur Dokument „Parship soll Ende-zu-Ende verschlüsseln” erhalten

Klage gegen den Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) wegen eines Bescheids zu einer eingegangen Beschwerde des Klägers
Lemma war Beschwerde gegen die Parship Elite Group GmbH (Elitepartner.de) wegen einer geforderten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Rechnungen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klagen gegen Parship [#191859]
Datum
1. Juli 2020 13:05
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle Dokumente zu den zwei Klagen gegen Parship sowie die Dokumente/Beschlüsse des zuständigen Gerichtes, welche den Ausgang der jeweiligen Klage zeigen. Diese sind nach meiner anderen Anfrage[1] zufolge folgende: * „Parship soll Ende-zu-Ende verschlüsseln” (AZ intern: M3/1926/2018 und Az. Gericht: 17 K 1561/19) * sowie „Einspruch gegen Bußgeldbescheid” (AZ intern: D61/2017/1030 und Az. Gericht: 230 OWi 126/18 [StA: 2304 Js-OWi 317/18]) Ich hatte nach öffentlich verfügbaren Informationen zum Beispiel auf Ihrer Webseite zu diesem Fall gesucht, allerdings leider keine gefunden. Ich bitte, falls ich dies Übersehen haben sollte, um Entschuldigung und Zusendung der Links. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/analysen-und-beschwerdenstatistik-zu-unternehmenangeboten-bzgl-der-elektronischen-partnervermittlung-5 (#188433, Z/1640/2020)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191859/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang Az.: 1917/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Informa…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang
Datum
13. Juli 2020 10:54
Status
Warte auf Antwort
Az.: 1917/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang vom 1.7.2020 erhalten. Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen 1917/2020 bearbeitet. Sie bitten um Zusendung der Akten M3/1926/2018 und D61/2017/1030. Ich habe mir Ende letzter Woche beide Akten vorlegen lassen. Beide Akten liegen ausschließlich in Papierform vor und haben einen großen Umfang. Unabhängig von einer noch durchzuführenden Prüfung, ob Ausnahmetatbestände vorliegen, die einem Informationszugang entgegenstehen, würde allein der Aufwand für die Schwärzung der personenbezogenen Daten nach kursorischer Prüfung wohl zu einer nicht unerheblichen Gebühr führen. Bitte rufen Sie mich doch bitte morgen (Dienstag, 13.7.2020) zwischen 10 -12 Uhr an. Sie können mir auch gerne Ihre Telefonnummer übermitteln, damit ich Sie anrufen kann. Möglicherweise können wir im Gespräch den Umfang Ihres Antrags noch eingrenzen, um die Gebühren möglichst gering zu halten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Anrufprotokoll nach Gedächtnisprotokoll Anrufprotokoll nach Gedächtnisprotokoll Anruf 11:17 Uhr Dauer 10:51 min _…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Telefonanruf
Betreff
Anrufprotokoll nach Gedächtnisprotokoll
Datum
14. Juli 2020 11:50
Status
Warte auf Antwort
Anrufprotokoll nach Gedächtnisprotokoll Anruf 11:17 Uhr Dauer 10:51 min ______ Umfang - 115 Blatt, teilweise Vorder- & Rückseite - 89 Blatt Würde Gebühren verlangen. Antragsteller hält Eingrenzung des Umfangs für möglich. -- Verwaltungsverfahren -- Lemma: Rechnungen von Parship(?) Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Inhalte: Klageerwiderung rechtliche Bewertung des Gerichts (formale Fragen, ob Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein verlangt werden kann etc.) Randnotiz: Wurde im Ergebnis zurückgenommen (deswegen kein Beschluss) Alles, was nicht zu schwärzen wäre Zu schwärzen wäre Beschwerdeführer -- Ordnungswidrigkeitsverfahren -- Randnotiz: wurde eingestellt Grund des Verfahrens: Werbung trotz Werbewiderspruch Inhalte: Kommunikation mit Beschwerdeführer (Antragsteller lehnt dies als irrelevant ab) Bußgeldbescheid Anhörung Unternehmen Erwiderung Unternehmen Beschluss Randnotiz: rechtliche Prüfung ausstehend, bzgl. Verhältnis OWI und IFG --- Antragesteller besteht auf maschinenlesbar, deutet aber Verhandlungsmöglichkeit hierzu an Vorgehen Behörde: Prüfung abschließen und Gebühreninformation zusenden Antragsteller bittet darum, Inhalt dieses Gesprächs in Kurzform per E-Mail zuzusenden
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang Az.: 1917/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Telefonat am 1…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang
Datum
15. Juli 2020 16:16
Status
Warte auf Antwort
Az.: 1917/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Telefonat am 14.7.2020. Ich habe Ihnen in dem Telefonat mitgeteilt, dass die Akte M3/1926/2018 115 Blatt enthält und die Akte D61/2017/1030 89 Blatt. Wie von Ihnen gewünscht, fasse ich nachfolgend zusammen, welche Eingrenzung Ihres Antrags wir im Rahmen des Telefonats abgestimmt haben. Sie wünschen zu a) Akte M3/1926/2018 - Alle Dokumente des Verwaltungsgerichts, die sich in der Akte befinden - Die Klageerwiderung(en) des HmbBfDI b) Akte D61/2017/1030 - Den Beschluss des Amtsgerichts - Den Bußgeldbescheid und das Anhörungsschreiben des HmbBfDI - Die Äußerung(en) des Unternehmens zum Bußgeldbescheid und dem Anhörungsschreiben des HmbBfDI Mit einer Schwärzung personenbezogener Daten der Beschwerdeführer haben Sie sich einverstanden erklärt. Ferner wünschen Sie eine Übersendung der Unterlagen in einem maschinenlesbaren Format. Falls ich Ihren Wunsch hier nicht richtig wiedergegeben haben sollte, teilen Sie mir dies bitte mit. Bei b) handelt es sich um ein Bußgeldverfahren, welches vom Amtsgericht gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt wurde. Eine kursorische Prüfung hat ergeben, dass ein Anspruch auf Informationszugang nach dem HmbTG hier nicht besteht. Ein Auskunftsanspruch kann aber nach § 49b OWiG i.V.m §§ 475 Abs. 4, 479 Abs. 4 Nr. 1 StPO gegeben sein. Hierfür müssten Sie uns ein berechtigtes (§ 475 Abs. 4 StPO) oder möglicherweise sogar ein rechtliches Interesse (§ 479 Abs. 4 Nr. 1 StPO) darlegen. Die Darlegung eines berechtigten Interesses verlangt einen schlüssigen Tatsachenvortrag, der Grund und Umfang eines bestimmten Interesses an der gewünschten Auskunft erkennen lässt (LG Kassel, Beschl. v. 15.10.2004 – 5 AR 18/04; LG Frankfurt a.M., StV 2003, 495 ff.). Dies ist weniger als eine Glaubhaftmachung (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 349. Das berechtigte Interesse muss zwar nicht auf die Wahrnehmung formal eingeräumter Rechte gerichtet sein, jedoch erkennen lassen, aufgrund welcher tatsächlicher Beziehung der Auskunftssuchende die Auskunft (oder Akteneinsicht) begehrt und wofür er die Auskünfte benötigt (KK-StPO/Gieg, § 475, Rn. 4). Ferner müssten wir vor der Herausgabe der Unterlagen dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Wir schätzen die Gebühr für die vollständige Erfüllung Ihres Antrags auf mindestens 100 €. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag in dieser Form aufrechterhalten möchten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang [#191859] Ihr Zeichen: 1917/2020 Sehr [geschwärzt], in Anbetracht dieser E…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang [#191859]
Datum
21. Juli 2020 11:21
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 1917/2020 Sehr [geschwärzt], in Anbetracht dieser Erkenntnisse, würde ich den Antrag auf Herausgabe der Akte D61/2017/1030 (Punkt b) zurück nehmen bzw. die Anfrage diesbezüglich einschränken. Es verbleibt somit Akte M3/1926/2018 (Punkt a) als Anfragepunkt. Ich möchte Sie zudem bitten, zu prüfen, ob die Zusendung der in Papierform vorliegenden Dokumente auf elektronische Art, ohne zusätzliche Bearbeitung zum Herstellen der Maschinenlesbarkeit bzw. Digitalisierung die Anfragegebühren verringern würde oder ob es sich dabei bspw. um Auslagen (vgl. BVerwG 7 C 6.15) handelt. Aus Gründen des Umweltschutzes und unnötiger Ihnen entstehender Versandkosten möchte ich den Versand via Post vermeiden. Ich würde jedoch bei Bedarf auf den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Digitalisierung des Dokumentes verzichten. Auf Basis der gegebenen Einschränkungen möchte ich Sie bitten, Ihre Gebührenschätzung zu aktualisieren. Ich würde mich freuen, wenn eine gebührenfreie Bescheidung des Antrags möglich wäre. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] und die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, würde ich mich freuen, eine für alle beteiligten Parteien günstigere Lösung finden zu können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 191859 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang Az.: 1917/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die beantra…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang
Datum
27. Juli 2020 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 1917/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die beantragten Bestandteile der Akte M3/1926/2018 in Kopie. Für die Übersendung fallen keine Gebühren an. Wir weisen darauf hin, dass die weitere Verwendung der Daten in eigener Verantwortung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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