Klagen gegen Satiriker?

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Wie viele Klagen gab es seit 2016 gegen Satiriker? Ist ein Anstieg im Vergleich zu vorher festzustellen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Klagen ga…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klagen gegen Satiriker? [#167063]
Datum
22. September 2019 15:45
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Klagen gab es seit 2016 gegen Satiriker? Ist ein Anstieg im Vergleich zu vorher festzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Anfrage zu Klagen gegen Satiriker seit 2016 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 22.…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Anfrage zu Klagen gegen Satiriker seit 2016
Datum
1. Oktober 2019 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 22. September 2019, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de um Mitteilung gebeten haben, wie viele Klagen es seit 2016 gegen Satiriker gegeben hat und ob ein Anstieg der Zahlen festzustellen ist. Das Bundesamt für Justiz verfügt über keine eigenen statistischen Daten zu der Anzahl von Klagen gegen Satiriker. Die hier vorliegenden Statistiken des Statistischen Bundesamtes liegen außerhalb der Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz. Die Fachserie 10, Reihe 2.1 "Zivilgerichte" und Reihe 2.3 "Strafgerichte" beinhalten lediglich die Gesamtzahl der Klagen in Zivil- bzw. Strafsachen. Diese können kostenfrei unter https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000101 (Zivilgerichte) und https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000103 (Strafgerichte) heruntergeladen werden. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen