Klagen nach dem HmbTG

Wie viele Verfahren nach dem HmbTG gingen seit Einführung dem HmbTG beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ein? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Oberverwaltungsgericht Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klagen nach dem HmbTG [#55825]
Datum
5. Februar 2019 17:57
An
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie viele Verfahren nach dem HmbTG gingen seit Einführung dem HmbTG beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ein? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Oberverwaltungsgericht Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar 2019. Leider können wir Ihnen die begehrte…
Von
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Betreff
AW: Klagen nach dem HmbTG [#55825]
Datum
20. Februar 2019 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar 2019. Leider können wir Ihnen die begehrte Auskunft nicht erteilen, weil es sich nicht um bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht „vorhandene“ Informationen handelt (vgl. zu dieser Anspruchsvoraussetzung OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2012, 5 Bs 246/12; dazu auch Maatsch/Schnabel, HmbTG, § 1 Rn. 5 m.w.N). Zwar werden bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht Verfahren mit ihrer (elektronischen) Erfassung zugleich einzelnen Sachgebieten zugeordnet. Das für Verfahren nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz einschlägige Sachgebiet ist aber nicht auf Verfahren nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beschränkt. Eine nachträgliche Zuordnung der unter diesem Sachgebiet erfassten Verfahren im Hinblick auf die im Einzelnen einschlägigen bzw. geltend gemachten Rechtsgrundlagen bedürfte einer umfassenden inhaltlichen Auswertung der - überwiegend dem Gericht auch nicht mehr vorliegenden - Gerichtsakten, die nicht zu leisten ist. Sofern Sie eine förmliche Bescheidung Ihres Antrages wünschen, bitte ich um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen