Klagen und Eingaben beim BSG als Bürger möglich,dann Verweigert das Gericht dem SGB2Empfänger den Dienst.???
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Deutschland und sein Rechtssystem?
Beziehe Hartz 4 Leistungen. Klage beim Sozialgericht Osnabrück,2 Instanz LSG Bremen, 3 Instanz BSG Kassel. Klagen und Eingaben möglich. Dann aber Dienstverweigerung auf Grund fehlender Anwaltspflicht beim BSG Kassel.
PKH Antrag wird zurück gewiesen? Somit vollendet Verletzung der Grundgesetze .
GG 1 & GG 3 durch das BSG Kassel . Am einem Bürger der Hartz 4 Leistungen bezieht. Sind wir noch ein Rechts Staat? Klagen nur möglich wenn der Hartz 4 dem Anwalt seiner Wahl erstmal 1000 Euro hinlegt.Wie soll das möglich sein.
Somit Fallen wir Hartz 4 Bezieher völlig aus dem Rechtssystem?
Und der Staat Verletzt Aktiv die Grundgesetze an uns?
Oder gehören wir Hartz 4 Bezieher auch hier nicht dazu?
Möchte Klagen kann es nicht weil ich kein Geld habe?
"Systemfehler"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. Januar 2020
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26. März 2020
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