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Klagen und Eingaben beim BSG als Bürger möglich,dann Verweigert das Gericht dem SGB2Empfänger den Dienst.???

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Deutschland und sein Rechtssystem?
Beziehe Hartz 4 Leistungen. Klage beim Sozialgericht Osnabrück,2 Instanz LSG Bremen, 3 Instanz BSG Kassel. Klagen und Eingaben möglich. Dann aber Dienstverweigerung auf Grund fehlender Anwaltspflicht beim BSG Kassel.
PKH Antrag wird zurück gewiesen? Somit vollendet Verletzung der Grundgesetze .
GG 1 & GG 3 durch das BSG Kassel . Am einem Bürger der Hartz 4 Leistungen bezieht. Sind wir noch ein Rechts Staat? Klagen nur möglich wenn der Hartz 4 dem Anwalt seiner Wahl erstmal 1000 Euro hinlegt.Wie soll das möglich sein.
Somit Fallen wir Hartz 4 Bezieher völlig aus dem Rechtssystem?
Und der Staat Verletzt Aktiv die Grundgesetze an uns?
Oder gehören wir Hartz 4 Bezieher auch hier nicht dazu?
Möchte Klagen kann es nicht weil ich kein Geld habe?
"Systemfehler"

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    26. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Deutschland und sei…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klagen und Eingaben beim BSG als Bürger möglich,dann Verweigert das Gericht dem SGB2Empfänger den Dienst.??? [#174698]
Datum
20. Januar 2020 16:41
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Deutschland und sein Rechtssystem? Beziehe Hartz 4 Leistungen. Klage beim Sozialgericht Osnabrück,2 Instanz LSG Bremen, 3 Instanz BSG Kassel. Klagen und Eingaben möglich. Dann aber Dienstverweigerung auf Grund fehlender Anwaltspflicht beim BSG Kassel. PKH Antrag wird zurück gewiesen? Somit vollendet Verletzung der Grundgesetze . GG 1 & GG 3 durch das BSG Kassel . Am einem Bürger der Hartz 4 Leistungen bezieht. Sind wir noch ein Rechts Staat? Klagen nur möglich wenn der Hartz 4 dem Anwalt seiner Wahl erstmal 1000 Euro hinlegt.Wie soll das möglich sein. Somit Fallen wir Hartz 4 Bezieher völlig aus dem Rechtssystem? Und der Staat Verletzt Aktiv die Grundgesetze an uns? Oder gehören wir Hartz 4 Bezieher auch hier nicht dazu? Möchte Klagen kann es nicht weil ich kein Geld habe? "Systemfehler" Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174698 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in War 8 Jahre im SGB 2 Leistungsbereich gefangen. Anfragen,Kurse etc ans Amt und Jobce…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klagen und Eingaben beim BSG als Bürger möglich,dann Verweigert das Gericht dem SGB2Empfänger den Dienst.??? [#174698]
Datum
17. Februar 2020 19:21
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in War 8 Jahre im SGB 2 Leistungsbereich gefangen. Anfragen,Kurse etc ans Amt und Jobcenter völlig zwecks los. Antwort war immer Fördern wir nicht. Job Gefunden Vollzeit. Antrag auf Geldmittel für den Kauf von Fahrrad , Roller, PKW gestellt. 2500,- Euro - aus dem Förder Budget.Des Bundes/Landes möglich! Team Leiter im Job Center könnte das Geld frei geben. Klage bei den Sozialgerichten bis hin BSG Kassel. Dort Abgelehnt weil die Sache von einem Rechtsanwalt vorgetragen werden muss. Zuvor beim LSG Bremen wurde der PKH Antrag abgelehnt. Dieses Geld vom Bund fließt in die Personal Wirtschaft der Behörden. Dazu gibt es im Bundestag einen eignen Untersuchungsausschuss. Wäre sehr schön wenn dieses Geld dort ankommen würde.Wo es nötig ist. Wiedereingliederung von Langzeit Arbeitslosen ... Kurse , VHS , PKW oder,oder... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174698 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Klagen und Eingaben beim BSG als Bürger möglic…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klagen und Eingaben beim BSG als Bürger möglich,dann Verweigert das Gericht dem SGB2Empfänger den Dienst.??? [#174698]
Datum
10. Januar 2022 16:12
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Klagen und Eingaben beim BSG als Bürger möglich,dann Verweigert das Gericht dem SGB2Empfänger den Dienst.???“ vom 20.01.2020 (#174698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 656 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174698/

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Deutscher Bundestag
Sehr Antragsteller/in das am 7. Februar 2020 an Sie postalisch versendete Schreiben zu Ihrer IFG- Anfrage - IFG 0…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Klagen und Eingaben beim BSG als Bürger möglich,dann Verweigert das Gericht dem SGB2Empfänger den Dienst.??? [#174698]
Datum
11. Januar 2022 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das am 7. Februar 2020 an Sie postalisch versendete Schreiben zu Ihrer IFG- Anfrage - IFG 026/2020 - werde ich Ihnen erneut auf dem Postweg zusenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.