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Klagen von privaten Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen gegen die Bundesagentur für Arbeit

Stimmt es, das private Arbeitsvermittlungen oder Zeitarbeitsfirmen die Bundesagentur für Arbeit wegen der Auswahlen "Ohne private Arbeitsvermittlungen" und "Ohne Zeitarbeit" auf https://jobboerse.arbeitsagentur.de/jobsuche/?s=1 verklagen und Sie deshalb diese Auswahlen wieder entfernen wollen?
Falls ja auf welche Gesetze berufen sich diese Firmen und werden Sie diese Auswahlen wieder entfernen?

Anmerkung:
Ich als Nutzer der neuen Suche bin begeistert von diesen Auswahlen und würde sie sehr vermissen!
Im Interesse qualitativ hochwertiger Arbeitsangebote sollten diese Auswahlen erhalten bleiben.

Hochachtungsvoll

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2017
  • Frist
    25. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stimmt es, das p…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klagen von privaten Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen gegen die Bundesagentur für Arbeit [#20438]
Datum
21. Februar 2017 22:07
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stimmt es, das private Arbeitsvermittlungen oder Zeitarbeitsfirmen die Bundesagentur für Arbeit wegen der Auswahlen "Ohne private Arbeitsvermittlungen" und "Ohne Zeitarbeit" auf https://jobboerse.arbeitsagentur.de/jobsuche/?s=1 verklagen und Sie deshalb diese Auswahlen wieder entfernen wollen? Falls ja auf welche Gesetze berufen sich diese Firmen und werden Sie diese Auswahlen wieder entfernen? Anmerkung: Ich als Nutzer der neuen Suche bin begeistert von diesen Auswahlen und würde sie sehr vermissen! Im Interesse qualitativ hochwertiger Arbeitsangebote sollten diese Auswahlen erhalten bleiben. Hochachtungsvoll
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21.02.2017 liegen keine entspreche…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: WG: Klagen von privaten Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen gegen die Bundesagentur für Arbeit [#20438]
Datum
8. März 2017 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21.02.2017 liegen keine entsprechenden amtlichen Informationen vor. Eine solche Klage ist hier nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und die bereitgestellten Informationen. Es freut mich…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Klagen von privaten Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen gegen die Bundesagentur für Arbeit [#20438]
Datum
11. März 2017 21:08
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und die bereitgestellten Informationen. Es freut mich zu hören, dass es sich bei der Klage nur um ein Gerücht handelte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.