Klageschrift NPD-Verbotsverfahren

Anfrage an: Bundesrat

Die vollständige Klageschrift oder anteilige Materialsammlung zur Klageschrift vom 03.12.2013 zum Antrag auf Verfassungswidrigkeit der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gemäß Bundesratsbeschluss 770/12 vom 12.12.2012, zusammengestellt von den prozessbevollmächtigten Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Januar 2014
  • Frist
    14. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klageschrift NPD-Verbotsverfahren [#5289]
Datum
13. Januar 2014 15:51
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständige Klageschrift oder anteilige Materialsammlung zur Klageschrift vom 03.12.2013 zum Antrag auf Verfassungswidrigkeit der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gemäß Bundesratsbeschluss 770/12 vom 12.12.2012, zusammengestellt von den prozessbevollmächtigten Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesrat
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 13.01.2014 auf Zugang zur Antragsschrift im NPD-Verbotsverfahren Sehr geehrter Her…
Von
Bundesrat
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 13.01.2014 auf Zugang zur Antragsschrift im NPD-Verbotsverfahren
Datum
4. Februar 2014 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit dem o.g. Antrag bitten Sie um Übersendung der vollständigen Klageschrift mit Materialsammlung vom 03.12.2013 zum Antrag auf Verfassungswidrigkeit der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gemäß Bundesratsbeschluss 770/12 vom 12.12.2012, der prozessbevollmächtigten Professoren Dr. Christoph Möllers und Dr. Christian Waldhoff. Der Bundesrat zählt zu den "sonstigen Bundesorganen und Einrichtungen" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG. Die Aufgaben des Bundesrates sind überwiegend verfassungs- und nicht verwaltungsrechtlicher Natur, sodass insoweit das IFG nicht zur Anwendung kommt. Insbesondere der Antrag nach Art. 21 Abs. 2 GG, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen, ist Ausübung einer dem Legislativorgan Bundesrat durch die Verfassung/das Grundgesetz übertragenen Aufgabe und damit keine Ausübung einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit. Ihrem Antrag kann ich also leider nicht entsprechen. Dennoch kann ich Ihnen mitteilen, dass die datenschutzrechtlich überarbeitete Fassung der Antragschrift auf unserer Homepage unter www.bundesrat.de/DE/presse/Thema/Thema-node.html<http://www.bundesrat.de/DE/presse/Thema/Thema-node.html> zu finden ist. Mit freundlichen Grüßen