Klärschlammentsorgung; Phosphorrecycling
In unserem Ortsteil ist die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage in Vorbereitung. Seitens der am Bau der Anlage interessierten Gesellschaften wird die Verbrennung des Klärschlamms mit anschließendem Recycling zur Rückgewinnung des Phosphors als alternativlos dargestellt.
Dies sei so in der Klärschlammverordnung des Bundes geregelt. Meine Fragen an Sie sind:
-- Die Notwendigkeit des Recyclings von Phosphor ist klar. Schreibt die Klärschlammverordnung tatsächlich vor, dass dazu der Klärschlamm vorher zwingend zu trocknen und zu verbrennen ist?
-- Falls ja: gibt es eine (definierte) Grenze, ab der sich eine solche Anlage wirtschaftlich rechnet?
-- Gibt es eine Vorschrift für die Kommunen, bis wann sie sich erklären müssen, wie/ mit sie das Phosphorrecycling abwickeln wollen?
-- Ist es mit den Vorgaben der Bundesregierung in Übereinstimmung zu bringen, sehr große zentrale Anlagen zu errichten und den Schlamm mit Lkw zur Verbrennung dorthin zu fahren?
-- Klärschlammverbrennungsanlage sind Anlagen zur Abfallverbrennung, die unter die 17. BImSchVO fallen. Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um solche Anlagen errichten zu können? Darf eine solche Verbrennungsanlage in kurze Entfernungen zu Wohngebäuden errichtet werden?
Ergebnis der Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bloß eine Eingangsnachricht erhalten. Inhaltlich ist noch gar nicht geklärt. Bei den beiden Anfragen an die Stadt Köln zum Planungsrecht habe ich überhaupt keine Reaktion erhalten bisher.
Danke für Ihre Unterstützung über dieses Tool
viele Grüße
Bruno Klais
Information nicht vorhanden
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Datum8. Dezember 2021
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11. Januar 2022
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