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Klärschlammverbrennung im Wohngebiet zulässig?
Anfrage an:
Umweltbundesamt
In Köln-Merkenich ist der Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage (156.000 Tonnen Klärschlamm) geplant. Diese soll nur 130 m von einer Reihe von Mehrfamilienhäusern entfernt errichtet werden. Ist das zulässig? Greift hier nicht der Art. 2 II Grundgesetz "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. März 2022
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27. April 2022
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