Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
Klärung der Verfassungsgemäßheit des neuen Wahlgesetzes
Durch einen Hinweis der Kommentatoren Oinki (https://netzpolitik.org/2013/bundestagswahl-erklaert-ueberhangmandate-ausgleichsmandate/#comment-612821)
und Thorsten (https://netzpolitik.org/2013/bundestagswahl-erklaert-ueberhangmandate-ausgleichsmandate/#comment-612906) entstand bei mir ein Informationsbedürfnis bezüglich des neuen Wahlgesetzes. Gemeinsam mit meinem Mann habe ich versucht den Gesetzestext zu verstehen und zu analysieren. Ich hatte das Ergebnis auch schon im Kommentar auf Netzpolitik erwähnt (https://netzpolitik.org/2013/bundestagswahl-erklaert-ueberhangmandate-ausgleichsmandate/#comment-633511) aber es konnte hier diesbezüglich keiner weiterhelfen.
Wir kamen zu dem Schluss, dass das neue Wahlgesetz nach dem am Sonntag gewählt werden soll verfassungswidrig erscheint.
Da wir keine Rechtsgelehrten sind kann diese Einschätzung natürlich falsch sein. Ich möchte trotzdem einmal kurz widergeben, warum wir diese Einschätzung haben und Sie bitten hierzu Stellung zu nehmen.
Ich versuche den Sachverhalt anhand eines Beispiels zu erläutern.
Nehmen wir an eine Partei würde in ganz Deutschland genau eine Zweitstimme und soviel Erststimmen bekommen, dass sie damit 3 Direktkandidaten gewinnen könnte.
Nehmen wir weiterhin an, dass es 43 Millionen abgegebene Zweitstimmen gibt.
Nach dem neuen Wahlgesetz -wenn wir es richtig verstanden haben (siehe auch https://netzpolitik.org/2013/bundestagswahl-erklaert-ueberhangmandate-ausgleichsmandate/#comment-617474) - würde dies bedeuten, dass die Zahl der aufzufüllenden Sitze 3 mal 43 Millionen sein müsste. Die Landeslisten sind in der Regel aber nicht so gross, es müssten aber nach dem neuen Gesetz ALLE Kandidaten auf den Landeslisten zum Auffüllen in Betracht gezogen werden. Da die Verteilung der Plätze auf den Landeslisten in der Regel sehr von z.B. der Verteilung der Zweitstimmen abweicht (insbesondere ist die Anzahl der Kandidaten auf einer Landesliste bei kleinen Parteien sogar manchmal grösser als bei Volksparteien) würde dies in der Regel zu einer groben Misrepresentation des Wählerwillens führen.
Da das letztere Argument - nämlich die Misrepresentation des Wählerwillens - letztlich wohl, so wie ich es verstanden habe, zum Ablehnen des letzten Wahlrechts durch das Bundesverfassungsgericht geführt hat, nehme ich an, dass dies bedeutet, dass das letzte Wahlgesetz als verfassungsfeindlich galt und das das hier bei dem neuen Entwurf dann auch gelten müsste. D.h. das Bundesverfassungsgericht müsste dieses neue Wahlrecht, nach dem am Sonntag gewählt werden soll, erneut ablehnen, da es nicht der Verfassung entspricht.
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. September 2013
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22. Oktober 2013
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