Klärung zum Aufführen akademischer Titel bei Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl
mit Bezug auf die zurückliegende Kommunalwahl in Hessen wende ich mich an Sie in Ihrer Funktion als Landeswahlleiter. Ich gehe davon aus, dass das Thema von allgemeinen und prinzipiellen Interesse ist und deshalb unabhängig von den bereits amtlich abgeschlossenen Wahlen.
Zum Sachverhalt aus meiner Sicht. Meine Person war Kandidat auf der Liste Bündnis 90/Die Grünen zur o.g. Kommunalwahl in 68519 Viernheim. Als Sozialwissenschaftler lange Zeit an der Universität Stuttgart und dem Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR, Professur) am Standort Stuttgart tätig führe ich die akademische Grade eines Doktors der Sozialwissenschaften seit 1995 (Universität Hohenheim) und an der Universität Stuttgart seit 2016 den Titel eines Honorarprofessors (in Baden-Württemberg nach dem Landeshochschulgesetz bestellt). Zuvor war ich 1985 bis 2012 Stadtverordneter und bin Ehrenstadtverordneten der Stadt Viernheim.
Diese Titel hatte ich auf dem Formblatt zum Wahrvorschlag aufgeführt und wurden auf dem offiziellen Listenvorschlag von Bündnis 90/GRÜNE auch aufgeführt. Diese wurden jedoch nicht auf den offiziellen Wahlzettel bei meinen Namen aufgeführt. Dies erfolgte ohne weitere Rücksprache mit meiner Person noch meines Wissens mit der benannten Vertrauensperson der Liste Bündnis 90 /GRÜNE.
Ich vermute, dass dies nach dem Abgleich der Wahlvorschläge der einzelnen Kandidaten mit dem Melderegister erfolgte. Denn beide Titel sind nicht im Melderegister aufgenommen, da ich dies bei der Beantragung der Ausweispapiere nicht für nötig erachtete. Gesetzlich ist dies auch nicht zwingend, selbst die Universitäten sind von der ehemaligen Praxis abgekehrt, akademische Grade ihrerseits den Meldeämter mitzuteilen. Zudem sind einige akademische Titel nicht auf Lebenszeit verliehen, sondern an Amt oder Funktion geknüpft. Die akademische Titelführung ist ein Dschungel in der Kulturhoheit der Länder und zu Recht aufgrund einiger Verfehlungen politischer Kolleg*innen öffentlich diskreditiert.
Meines Erachtens hatten das kommunale Wahlamt und der Wahlausschuss nicht die Befugnis, einen eingereichten Wahlvorschlag entsprechend zu ändern. Im Zweifelsfalle wäre eine Nachfrage zur Vorlage der Urkunden o.ä. angebracht gewesen und auch verhältnismäßig. Ich gehe davon aus, dass die akademische Grade von Kandidaten auf Listen anderer Parteien ebenfalls mit dem Melderegister abgeglichen und deshalb auf die offizielle Wahlliste übernommen wurden, also keine Diskriminierung der Liste Bündnis 90 / Grüne vorlag. Dazu müßte sich aber der örtliche Wahlleiter äußern, welches Procedere hier zum Einsatz kam und zur Gleichbehandlung von Kandidatenvorschlägen. Da ich den Doktortitel aber schon während meiner Amtszeit als Stadtverordneter führen konnte (und auch tat) wäre aber zumindest dieser als bekannt vorauszusetzen. Auch der Landesehrenbrief des Landes Hessen für meine Person führt diesen Titel an. Er wurde nach der Promotion von der Uni Hohenheim an das zuständige Meldeamt in Stuttgart gemeldet, wie gesagt damalige Praxis, aber wenig sinnhaft wg. Umzüge usw.
Mithin stellt sich die prinzipielle Frage, wie mit welchen akademischen Titeln auf einen persönlichen Wahlvorschlag umzugehen ist und ob die Eintragung ins Melderegister hierfür ausschlaggebend sein kann. M.E. aufgrund der o.g. Schilderung der verschiedenen akademischen Titeln keinesfalls und zudem ist es die persönliche Entscheidung jedes Kandidaten*in seine Titel aufzuführen oder nicht. Ob ein Wahlausschuss die Vorlagen von Urkunden verlangen darf, ist ebenfalls juristisch überprüfungswert, wenngleich sinnvoll erscheinend und angebracht.
Diese Anfrage erfolgt bewusst mit Abstand zur Kommunalwahl, weil solche Belange für das Wahlergebnis unerheblich sein sollten (Nomen est Omen, Titel auch) und den seinerzeit bereits angelaufenen Wahlvorgang nicht beeinträchtigten sollten. Denn die demokratische Wahl ist das höhere Gut gegenüber fehlenden Details oder persönlichen Eitelkeiten auf den offiziellen Wahlzettel der Gemeinden. Gleichwohl erinnere ich daran, dass bei einer Kommunalwahl in der Gemeinde Bensheim Wahlzettel während der Wahl nachgedruckt werden mußten, weil der Name eines/r Kandidatin falsch übernommen worden war.
Wenn es zur Beantwortung dieser Anfrage einer offiziellen Zielrichtung bedarf, wäre dies eine Belehrung der zuständigen Wahlleitung und eine allgemeine Information zum Umgang mit akademischen Titeln auf Wahlvorschlägen und deren Übernahme in die offiziellen Wahlunterlagen. Vielleicht existiert eine solche Vorgabe ja auch bereits. Dann wäre ich für den Hinweis zum entsprechenden Dokument dankbar.
Bitte betrachten sie diese Anfrage gegenüber ihren allgemeinen Pflichten, u.a. zur Vorbereitung der BTW in Hessen, als nachrangig. Vielleicht ist diese Frage aber auch für Sie von Interesse und kann damit bei gleichlagerten Fällen zur Klärung beitragen.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.
Information nicht vorhanden
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Datum4. August 2021
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7. September 2021
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