Klassifizierungsänderung Venloer Straße

Die Stadt Köln hat eine verkehrliche Neubewertung der Venloer Straße (B 59) vorgenommen. Der Bezirksregierung wurde die festgestellte Änderung der Verkehrsbedeutung in einem Schreiben am 13.10.2020 mitgeteilt und um Prüfung gebeten (vgl. Vorlagennummer 1882/2020 vom 02.11.2020 für den Verkehrsausschuss am 19.01.2021).

Bitte senden Sie mir das Schreiben vom 13.10.2020 inkl. Anlagen zu sowie die Antwort (das Prüfungsergebnis) der Bezirksregierung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Bernd Hirschfeld
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Bernd Hirschfeld
Betreff
Klassifizierungsänderung Venloer Straße [#269352]
Datum
3. Februar 2023 11:20
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Köln hat eine verkehrliche Neubewertung der Venloer Straße (B 59) vorgenommen. Der Bezirksregierung wurde die festgestellte Änderung der Verkehrsbedeutung in einem Schreiben am 13.10.2020 mitgeteilt und um Prüfung gebeten (vgl. Vorlagennummer 1882/2020 vom 02.11.2020 für den Verkehrsausschuss am 19.01.2021). Bitte senden Sie mir das Schreiben vom 13.10.2020 inkl. Anlagen zu sowie die Antwort (das Prüfungsergebnis) der Bezirksregierung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Hirschfeld Anfragenr: 269352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269352/ Postanschrift Bernd Hirschfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Hirschfeld
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Hirschfeld, Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetzes NRW habe ich am 0…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Beantwortung eines Antrags auf Auskunft nach IFG NRW: Mü. / Klassifizierungsänderung Venloer Straße [#269352]
Datum
1. März 2023 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hirschfeld, Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetzes NRW habe ich am 07.02.2023 erhalten. Innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat kommt die Stadt Köln hiermit Ihrem Antrag nach. Gerne stellen wir Ihnen die Dokumente zum Vorgang der Klassifizierungsänderung Venloer Straße zur Verfügung. Ergänzen möchte ich jedoch, dass unser ersten Schreiben (13.10.2020) an die Bezirksregierung auf Grund von Nichtzuständigkeit zurückgeleitet worden ist. Daher sende ich Ihnen das Ausgangsschreiben inkl. Anlagen vom 27.12.2021, welches an das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ging. Im März 2022 erhielten wir die Zustimmung mit Bitte zum Einvernehmen von Straßen NRW. Daraufhin erfolgte im April 2022 das Schreiben mit dem Einvernehmen unserseits. Bei weiteren Fragen zum Vorgang können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Unterlagen kurz, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Bernd Hirschfeld
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für die rasche Übersendung aller relevanten Unterlagen! Mit freundlichen Grüß…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Bernd Hirschfeld
Betreff
AW: Beantwortung eines Antrags auf Auskunft nach IFG NRW: Mü. / Klassifizierungsänderung Venloer Straße [#269352]
Datum
1. März 2023 11:23
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für die rasche Übersendung aller relevanten Unterlagen! Mit freundlichen Grüßen Bernd Hirschfeld Anfragenr: 269352 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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