Klasuraufgaben Dreijährige Höhere Berufsfachschule: Informationstechnische Assistentenausbildung seit 2015

Bitte schicken Sie mir alle Klasuraufgaben mit den dazugehörigen Lösungen des Carl-Reuther-Berufskolleg seit 2015 in digitaler Form zu. Dazu gehören die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch, Netzweke, Informationstechnik Programmieren, Datenbanken und die praktische Prüfung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klasuraufgaben Dreijährige Höhere Berufsfachschule: Informationstechnische Assistentenausbildung seit 2015 [#62533]
Datum
20. März 2019 15:56
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir alle Klasuraufgaben mit den dazugehörigen Lösungen des Carl-Reuther-Berufskolleg seit 2015 in digitaler Form zu. Dazu gehören die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch, Netzweke, Informationstechnik Programmieren, Datenbanken und die praktische Prüfung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
20. März 2019 15:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#62533] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Klasuraufgaben …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#62533]
Datum
26. April 2019 13:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Klasuraufgaben Dreijährige Höhere Berufsfachschule: Informationstechnische Assistentenausbildung seit 2015“ vom 20.03.2019 (#62533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#62533] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Klasuraufgaben …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#62533]
Datum
30. April 2019 20:13
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Klasuraufgaben Dreijährige Höhere Berufsfachschule: Informationstechnische Assistentenausbildung seit 2015“ vom 20.03.2019 (#62533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Klausuraufgaben Dreijährige Höhere Berufsfachschule: Informationstechnische Assistentenausbildung seit 2015 [#6253…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Klausuraufgaben Dreijährige Höhere Berufsfachschule: Informationstechnische Assistentenausbildung seit 2015 [#62533]
Datum
3. Mai 2019 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,2 KB
image002.png
1,5 KB
image003.png
1,5 KB
image004.jpg
921 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei den Abschlussprüfungen der unterschiedlichen Bildungsgänge der Berufskollegs gibt es ganz unterschiedliche Prüfungstypen (zum Beispiel Berufsabschlussprüfungen nach Landesrecht, FHR-Prüfungen, Abiturprüfungen). Auch innerhalb des gleichen Abschlusses, zum Beispiel des Abiturs, gibt es verschiedene Prüfungsvarianten. So beruht z. B. die Abiturprüfung im Bildungsgang FOS13 auf Aufgaben von einem (oder mehreren) Berufskollegs, die von der Schulaufsicht genehmigt werden. In den Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums dagegen beruhen die Aufgabenvorschläge auf Materialien von durch die Schulaufsicht beauftragten Schulen, die aber im Anschluss von einer Aufgabenkommission bearbeitet werden. Je nach dem durch die jeweilige Ausbildung- und Prüfungsordnung vorgesehenen Verfahren haben verschiedene Akteure in unterschiedlichem Umfang Kenntnis über die jeweiligen Prüfungsaufgaben. Die Spannbreite reicht von der einzelnen Schule bzw. den einzelnen Prüfungsverbünden über die Bezirksregierungen und die Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-LiS in Soest bis hin zum Ministerium für Schule und Bildung. Die Entwicklung von Prüfungsaufgaben dient in allen Fällen gleichermaßen dem Zweck der Prüfungsabwicklung an den konkreten Berufskollegs, an denen auch die jeweiligen Abschlüsse vergeben werden. Für die Berufskollegs selbst ist unstrittig, dass sie als Prüfungseinrichtungen im Sinne des IFG anzusehen sind (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/abschlu…). Durch die äußerst differenzierte Angebotsstruktur werden für unsere Berufskollegs jährlich ca. 8000 verschiedene Abschlussprüfungen benötigt. Dies ist ein absolutes Unikat im gesamten Schulsystem und stellt für das gesamte Aufgabenentwicklungssystem eine erhebliche Belastung dar. Dem wird auch dadurch Rechnung getragen, dass am Berufskolleg in bestimmten Fällen Abschlussprüfungen – ggf. geringfügig modifiziert – erneut verwendet können, sobald Sperrfristen abgelaufen sind. In diesen Fällen bleibt eine Geheimhaltung der Aufgaben erforderlich. Ein öffentlicher Informationsanspruch würde jegliche weitere Nutzung von Prüfungsmaterialien unmöglich machen und insofern künftige Prüfungsverfahren an den Berufskollegs erheblich beeinträchtigen bzw. behindern. Nach dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 lit b) IFG i.V.m. dem nach § 2 Abs. 3 IFG offensichtlich bezweckten Schutz von Prüfungseinrichtungen (hier: Berufskollegs) und Schutz von Informationen, die auch zukünftig Gegenstand von Prüfungsverfahren sein werden, sind die Erwägungen für die Schulform Berufskolleg insgesamt als zutreffende Ausschlussgründe zu bewerten. Als unproblematisch ist dagegen die auch am Berufskolleg bestehende Möglichkeit anzusehen, über das Online-Angebot der Qualitäts- und Unterstützungsagentur QUA-Lis eine Auswahl neuerer Abiturprüfungsaufgaben einzusehen. Auf der Seite https://www.standardsicherung.schulmini… finden Sie unsere Prüfungsfächer. In diesem geschützten Bereich, zu dem Sie über die jeweilige Schulleitung Zugang erhalten können, bestehen auch keine copyright-Probleme. Mit freundlichen Grüßen