Klausurarbeitsgemeinschaften der Landgerichte

Warum gibt es für die Klausurarbeitsgemeinschaften der Landgerichte kein Lösungen der Klausuren für die Referendare. Diese sind für die häusliche Nacharbeit und damit die Examensvorbereitung essentiell. Eine Besprechung der Klausur ersetzt eine schriftliche Lösung nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum gibt es fü…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klausurarbeitsgemeinschaften der Landgerichte [#182794]
Datum
17. März 2020 10:46
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gibt es für die Klausurarbeitsgemeinschaften der Landgerichte kein Lösungen der Klausuren für die Referendare. Diese sind für die häusliche Nacharbeit und damit die Examensvorbereitung essentiell. Eine Besprechung der Klausur ersetzt eine schriftliche Lösung nicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182794
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihre Anfrage vom 17.03.2020 zu Lösungsskizzen in den Klausuren in den KlausurAGs; AZ: 2220-II/E1-2020/6806-II/E Mo…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.03.2020 zu Lösungsskizzen in den Klausuren in den KlausurAGs; AZ: 2220-II/E1-2020/6806-II/E
Datum
17. April 2020 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
666,5 KB
Monika Seghier Justizprüfungsamt II Digitaler Service Point Hessen der hessischen Justiz 0800 96 32 147 Hessisches Ministerium der Justiz Luisenstraße 13 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 32 2752 Fax: +49611327142752 eMail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.justizministerium.hessen.de Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) bzw. der Richtlinie (EU) 2016/680 erhalten Sie auf der o.g. Internetseite des Hessischen Ministeriums der Justiz. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.