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Klausuraufgaben und Musterlösungen für die im Jahr 2019 bereits geschriebenen Prüfungen

Klausuraufgaben und Musterlösungen aller Studienorte für die im Jahr 2019 bereits geschriebenen Prüfungen. Für eine Auflistung nach Standorten wäre ich Ihnen dankbar.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    5. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klausuraufgaben und Musterlösungen für die im Jahr 2019 bereits geschriebenen Prüfungen [#165326]
Datum
27. August 2019 21:30
An
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Klausuraufgaben und Musterlösungen aller Studienorte für die im Jahr 2019 bereits geschriebenen Prüfungen. Für eine Auflistung nach Standorten wäre ich Ihnen dankbar. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Klausuraufgaben und Musterlösungen für die im Jahr 2019 bereits geschriebenen Prüfungen“ [#165326] [#165326]
Datum
7. Oktober 2019 09:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/165326 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Klausuraufgaben und Musterlösungen herauszugeben sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 165326.pdf Anfragenr: 165326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.10.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Klausuraufgaben und Musterlösungen für die im Jahr 2019 bereits geschriebenen Prüfungen“ [#165326] [#165326]
Datum
7. Oktober 2019 09:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.10.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügte Anfrage stellt einen Fall der in § 2 III IFG NRW genannten Ausnahmen dar,…
Von
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Klausuraufgaben und Musterlösungen für die im Jahr 2019 bereits geschriebenen Prüfungen [#165326]
Datum
7. November 2019 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügte Anfrage stellt einen Fall der in § 2 III IFG NRW genannten Ausnahmen dar, daher findet das IFG keine Anwendung. Für Studierende und Lehrende der Hochschule sind alte Klausuren nach Ablauf entsprechender Sperrfristen auf der internen Lernplattform verfügbar. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nur Leider bring Ihre Auskunft nichts, da ich nic…
An Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klausuraufgaben und Musterlösungen für die im Jahr 2019 bereits geschriebenen Prüfungen [#165326]
Datum
12. November 2019 19:18
An
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nur Leider bring Ihre Auskunft nichts, da ich nicht Angehöriger Ihrer Einrichtung bin. Mir ist damit insgesamt der Informationszugang verwehrt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165326

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Informationszugangsantrag vom 27.8.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-10075/19 Betreff: Ihr Informati…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Informationszugangsantrag vom 27.8.2019
Datum
15. November 2019 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-10075/19 Betreff: Ihr Informationszugangsantrag vom 27.8.2019 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7.10.2019. Nach § 2 Abs. 3 IFG NRW ist der Anwendungsbereich des IFG NRW für Prüfungseinrichtungen - wozu die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW zweifellos zu zählen ist - nicht eröffnet, soweit sie im Bereich von Prüfungen tätig werden. Aus diesem Grund scheidet ein Anspruch auf Informationszugang zu Prüfungsaufgaben/-lösunge auf der Grundlage des IFG NRW aus. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage habe ich davon abgesehen, Ihrem Wunsch nach Vermittlung nachzukommen und die Fachhochschule um eine Stellungnahme zu bitten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.