Klausuren des Steuerberater-Examen in 2018

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

- Klausuren des Steuerberater-Examen in 2018

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. August 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mi…
An Steuerberaterkammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klausuren des Steuerberater-Examen in 2018 [#162283]
Datum
1. August 2019 20:26
An
Steuerberaterkammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: - Klausuren des Steuerberater-Examen in 2018 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Steuerberaterkammer Hamburg
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, Klausuren des Steuerberater-Examens 2018 Sehr geeh…
Von
Steuerberaterkammer Hamburg
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, Klausuren des Steuerberater-Examens 2018
Datum
12. August 2019 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 01.08.2019, mit der Sie darum gebeten haben, Ihnen die Klausuren des Steuerberater-Examens des Jahres 2018 zuzusenden. Sie haben sich zur Begründung Ihres Auskunftsersuchens auf die Vorschriften des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HambTG) berufen. Die Steuerberaterprüfung ist eine Staatsprüfung, die durch die Finanzverwaltung der obersten Finanzbehörden der Länder bundeseinheitlich durchgeführt wird, § 37 Abs. 2 StBerG (Steuerberatungsgesetz). Die Abnahme der Prüfung ist Aufgabe des Prüfungsausschusses, welcher von der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde gebildet wird, § 35 Abs. 1, Abs. 5 StBerG. Lediglich die Zulassung zur Prüfung, die Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind Aufgaben der zuständigen Steuerberaterkammer. Die Aufgaben der Steuerberaterprüfung werden gemäß § 37 Abs. 2 StBerG von den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder bundeseinheitlich erstellt. Die Steuerberaterkammern verteilen im Rahmen der Organisation der Steuerberaterprüfung diese Klausurtexte lediglich für die Finanzbehörden an die Kandidaten der Prüfung. Die Steuerberaterkammern haben insoweit nur ein Besitzrecht an diesen Klausuren, nicht jedoch Eigentums- oder Urheberrechte. Es handelt es bei den Klausuraufgaben für das Steuerberaterexamen um nur vorübergehend beigezogene Akten anderer Stellen, die nicht Bestandteil der eigenen Aufzeichnungen der Steuerberaterkammern werden nach § 12 Abs. 2 HambTG. Die Steuerberaterkammer Hamburg ist deshalb für eine Entscheidung über Ihren Antrag auf Auskunft zu den Klausuren des Steuerberaterexamens 2018 nicht zuständig. Sie müssten sich in dieser Angelegenheit bitte an die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Steuerverwaltung, Gänsemarkt 36 in 20354 Hamburg wenden. Die Steuerberaterkammer Hamburg muss aus den vorgenannten Gründen Ihren Antrag hiermit ablehnen. Wir bedauern es, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können. Rechtsmittelbelehrung: Gemäß § 14 HambTG kann eine Person, die der Ansicht ist, dass ihrem Anspruch auf Information nicht hinlänglich nachgekommen wurde oder das ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt oder nicht beachtet worden ist oder dass sie von einer auskunftspflichtigen Stelle eine unzulängliche Antwort erhalten hat, die Hamburgische Beauftrage oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen. Mit freundlichen Grüßen