Klausursachverhalte nebst Lösungsvorschlag der ersten juristische Prüfung in der Frühjahrskampagne 2022

Klausursachverhalte nebst Lösungsvorschlag der ersten juristische Prüfung in der Frühjahrskampagne 2022

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klausursachverhalte nebst Lösungsvorschlag der ersten juristische Prüfung in der Frühjahrskampagne 2022 [#252035]
Datum
24. Juni 2022 02:20
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Klausursachverhalte nebst Lösungsvorschlag der ersten juristische Prüfung in der Frühjahrskampagne 2022
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252035/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Klausursachverhalte nebst Lösungsvorschlag der…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klausursachverhalte nebst Lösungsvorschlag der ersten juristische Prüfung in der Frühjahrskampagne 2022 [#252035]
Datum
27. Juli 2022 17:12
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Klausursachverhalte nebst Lösungsvorschlag der ersten juristische Prüfung in der Frühjahrskampagne 2022“ vom 24.06.2022 (#252035) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 24. Juni 2022 / Ihre Nachfrage vom 27. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich neh…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. Juni 2022 / Ihre Nachfrage vom 27. Juli 2022
Datum
2. August 2022 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image003.wmz
9,1 KB
image002.jpg
2,3 KB
image004.png
3,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre auf das IFG und das VIG gestützte Auskunftsanfrage vom 24. Juni 2022, die Sie an die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin gerichtet hatten, und Ihre ebenfalls dorthin gerichtete Nachfrage vom 27. Juli 2022. Zuständig für die Beantwortung der Anfrage ist jedoch nicht die Senatsverwaltung, sondern das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg. Die Senatsverwaltung hat Ihre Anfrage vom 24. Juni 2022 leider nicht hierher weitergeleitet; diese ist hier erst aufgrund Ihrer (demgegenüber weitergeleiteten, hier am am 1. August 2022 eingegangenen) Nachfrage vom 27. Juli 2022 bekannt geworden. Ihre Anfrage wird nunmehr in den nächsten Tagen beantwortet werden; ich bitte insoweit nur noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Auskunftsbegehren vom 24. Juni 2022 ************************************************************************ …
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren vom 24. Juni 2022
Datum
2. August 2022 15:18
Status
geschwärzt
1,4 MB
image001.jpg
6,6 KB


************************************************************************ Mit freundlichen Grüßen