Klausursachverhalte und Lösungshinweise der Ersten Juristischen Prüfung I/2021

Klausursachverhalte sowie sämtliche Lösungshinweise zu den Klausuren, die in der Frühjahrskampagne 2021 im schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung gestellt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. August 2021
  • Frist
    8. September 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klausursachverhalte und Lösungshinweise der Ersten Juristischen Prüfung I/2021 [#226300]
Datum
6. August 2021 17:12
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Klausursachverhalte sowie sämtliche Lösungshinweise zu den Klausuren, die in der Frühjahrskampagne 2021 im schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung gestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 226300 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Auskunftsbegehren vom 6. August 2021 Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 6. August 2021 s…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren vom 6. August 2021
Datum
17. August 2021 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 6. August 2021 sende ich Ihnen den im Anhang beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Es wird gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch mit der Begründung erhoben, dass die Regelung in § …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
25. August 2021
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Es wird gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch mit der Begründung erhoben, dass die Regelung in § 23 II 2 JAG Bln sich nicht auf den vorliegenden Fall erstreckt, weil keine Einsicht in Akten konkreter Prüflinge begehrt wird; ansonsten ist § 23 II 2 JAG Bln teleologisch zu reduzieren.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Das GJPA bietet die Rücknahme des Widerspruchs an, weil es beabsichtigt, ihn zurückzuweisen.
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Das GJPA bietet die Rücknahme des Widerspruchs an, weil es beabsichtigt, ihn zurückzuweisen.
<< Anfragesteller:in >>
Am Widerspruch wird festgehalten.
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2021
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Am Widerspruch wird festgehalten.

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Widerspruchsbescheid Es ergeht ein Widerspruchsbescheid.
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
4. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Es ergeht ein Widerspruchsbescheid.