Kleidungsverbot für Jogginghosen Grundrechtskonform?

Guten Tag,
ist das was einige Schulen mit dem Verbot vom Jogginghosen und Leggings machen eigentlich konform mit dem Gurndgesetz und der freien Entfaltung der Persönlichkeit? Burkas erlaubt und Jogging hosen nicht? oder ist das der Willkür egoistischer Schullleiter entsprungen und vom deutschen recht gar nicht gedeckt und niemand traut es sich solchen Leuten zu sagen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, ist das …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kleidungsverbot für Jogginghosen Grundrechtskonform? [#172265]
Datum
17. Dezember 2019 10:54
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ist das was einige Schulen mit dem Verbot vom Jogginghosen und Leggings machen eigentlich konform mit dem Gurndgesetz und der freien Entfaltung der Persönlichkeit? Burkas erlaubt und Jogging hosen nicht? oder ist das der Willkür egoistischer Schullleiter entsprungen und vom deutschen recht gar nicht gedeckt und niemand traut es sich solchen Leuten zu sagen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172265 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2019 an das Bundesministerium für Bild…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Kleidungsverbot für Jogginghosen Grundrechtskonform? [#172265]
Datum
17. Dezember 2019 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2019 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Ihr Anliegen betreffend des Tragens von bestimmten Kleidungsstücken im Schulunterricht habe ich zur Kenntnis genommen. Nach der föderalen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für das Schulische Bildungswesen und damit auch zu Fragen der Schulkleidung allein bei den Ländern. Fragen des Tragens bzw. Nichtragens bestimmter Kleidungsstücke im schulischen Kontext werden genau wie Fragen zu einer möglichen einheitlichen Schulkleidung ("Schuluniform") in den Ländern ggf. in den Landesschulgesetzen und -verordnungen geregelt. Einzelschulen können ggf. im Rahmen von Schulordnungen und/oder von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler eigene Regelungen aufstellen. Sollte hinter Ihrer Anfrage ein konkreter Fall stehen, müssten Sie sich deshalb an die jeweilige Schule selbst bzw. an das hier zuständige Kultusministerium des jeweiligen Landes wenden. Mit freundlichen Grüßen