Kleine Anfrage im hessischen Landtag Drucksache 21/653: Schutz der Bevölkerung

- Informationen über Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen, um insbesondere vulnerable Gruppen vor Ort zu schützen, die aufgrund der Erkenntnisse aus der oben genannten Drucksache notwendig scheinen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. November 2024
  • Frist
    13. Dezember 2024
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen über Verschärfung…
An Polizeipräsidium Mittelhessen Details
Von
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Betreff
Kleine Anfrage im hessischen Landtag Drucksache 21/653: Schutz der Bevölkerung [#321845]
Datum
10. November 2024 20:05
An
Polizeipräsidium Mittelhessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen über Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen, um insbesondere vulnerable Gruppen vor Ort zu schützen, die aufgrund der Erkenntnisse aus der oben genannten Drucksache notwendig scheinen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 321845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/321845/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kleine Anfrage im hessischen Landtag Drucksache 21/653: Schutz der…
An Polizeipräsidium Mittelhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kleine Anfrage im hessischen Landtag Drucksache 21/653: Schutz der Bevölkerung [#321845]
Datum
31. Dezember 2024 21:22
An
Polizeipräsidium Mittelhessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kleine Anfrage im hessischen Landtag Drucksache 21/653: Schutz der Bevölkerung“ vom 10.11.2024 (#321845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Polizeipräsidium Mittelhessen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. In…
Von
Polizeipräsidium Mittelhessen
Betreff
AW: Kleine Anfrage im hessischen Landtag Drucksache 21/653: Schutz der Bevölkerung [#321845]
Datum
3. Januar 2025 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. In Ihrer Anfrage nehmen sie Bezug auf die folgende kleine Anfrage im hessischen Landtag: Drucksache 21/653: Schutz der Bevölkerung [#321845] und bitten um "… Informationen über Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen, um insbesondere vulnerable Gruppen vor Ort zu schützen, die aufgrund der Erkenntnisse aus der oben genannten Drucksache notwendig scheinen." Mit ihrem Auskunftsersuchen beziehen sie sich auf die Rechtsvorschriften des HDSIG, des HUIG sowie des HUIG, die hessische Landesbehörden betreffen. Ich weise sie höflichst daraufhin, dass kein Auskunftsanspruch des § 85 HDSIG besteht, da gem. § 81 Abs. 2 Nr.1 HDSIG u.a. Polizeibehörden von der Auskunftspflicht ausgenommen sind. Zudem handelt es sich bei Ihrer Anfrage erkennbar nicht um Umweltinformationen im Sinne des HUIG (§2 Abs. 3 HUIG) bzw. nicht um eine Anfrage von Informationen, die im Anwendungsbereich des VIG liegen, dessen Ziel es gem. § 1 VIG ist, den Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden oder unsicheren Erzeugnissen zu schützen. Somit besteht ebenfalls kein Auskunftsanspruch nach dem HUIG sowie dem VIG. Da auch keine sonstigen Rechtsgrundlagen einer Auskunftspflicht dieses explizit den sicherheitsbehördlichen Bereich betreffenden Auskunftsersuchen ersichtlich sind, muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen die angeforderten Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichem Gruß