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Klettergarten am Mittelteich Moritzburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Gemeinde Moritzburg meine diesbezügliche Anfrage nicht beantworten konnte oder wollte:
"Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>,
zuständig für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit. Bitte wenden Sie sich an diese Behörde.
Mit freundlichem Gruß
J. Bauer
Gemeindeverwaltung Moritzburg
SGL Ordnung/Sicherheit"

wende ich mich damit an Sie.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wieso wird zugelassen, dass der Klettergarten einen öffentlichen Naherholungsbereich wie das Mittelteichbad komplett einzäunt und so kein öffentlicher Zugang zu den früheren Badestränden und Liegewiesen mehr möglich ist? Man darf das Gelände nur noch gegen Eintrittzahlung zum Klettergarten betreten. Ich wollte aber nicht klettern, sondern da baden, wo ich früher immer baden konnte.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2020
  • Frist
    5. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrteAntrag…
An Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klettergarten am Mittelteich Moritzburg [#192011]
Datum
3. Juli 2020 16:19
An
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrteAntragsteller/in da die Gemeinde Moritzburg meine diesbezügliche Anfrage nicht beantworten konnte oder wollte: "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zuständig für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit. Bitte wenden Sie sich an diese Behörde. Mit freundlichem Gruß J. Bauer Gemeindeverwaltung Moritzburg SGL Ordnung/Sicherheit" wende ich mich damit an Sie. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso wird zugelassen, dass der Klettergarten einen öffentlichen Naherholungsbereich wie das Mittelteichbad komplett einzäunt und so kein öffentlicher Zugang zu den früheren Badestränden und Liegewiesen mehr möglich ist? Man darf das Gelände nur noch gegen Eintrittzahlung zum Klettergarten betreten. Ich wollte aber nicht klettern, sondern da baden, wo ich früher immer baden konnte. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192011/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sehr geehrteAntragsteller/in irrtümlich wurde das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie al…
Von
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Betreff
AW: Klettergarten am Mittelteich Moritzburg [#192011]
Datum
7. Juli 2020 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in irrtümlich wurde das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständige Behörde für Ihre Anfrage angegeben. Dies ist aber nicht der Fall, da es sich hier nicht um eine Anfrage nach SächsUIG handelt und wir auch keine Kenntnisse über den Klettergarten in Moritzburg haben. Ich möchte Sie bitten, Ihre Anfrage nochmals als Bürgeranfrage an die Gemeinde Moritzburg (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zu senden. Dort erhalten Sie eine entsprechende Antwort. Ich habe dies telefonisch so mit der Gemeindeverwaltung vereinbart. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde mit der Anfrage an Sie zurück verwiesen. Klettergarten am Mittelteich Mori…
An Gemeinde Moritzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klettergarten am Mittelteich Moritzburg [#192011]
Datum
7. Juli 2020 16:06
An
Gemeinde Moritzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde mit der Anfrage an Sie zurück verwiesen. Klettergarten am Mittelteich Moritzburg [#192011] Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192011/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Moritzburg
Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir die Anfrage nicht einsehen und damit auch nicht beantworten. Könne…
Von
Gemeinde Moritzburg
Betreff
AW: Klettergarten am Mittelteich Moritzburg [#192011]
Datum
7. Juli 2020 16:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider können wir die Anfrage nicht einsehen und damit auch nicht beantworten. Können Sie uns deshalb den Sachverhalt bitte genau schildern und uns weitere Informationen zukommen lassen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso wird zugelassen, dass der Klettergarten ei…
An Gemeinde Moritzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klettergarten am Mittelteich Moritzburg [#192011]
Datum
7. Juli 2020 19:01
An
Gemeinde Moritzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
mittelteich-klettergarten.jpg
238,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso wird zugelassen, dass der Klettergarten einen öffentlichen Naherholungsbereich wie das Mittelteichbad komplett einzäunt und so kein öffentlicher Zugang zu den früheren Badestränden und Liegewiesen mehr möglich ist? Man darf das Gelände nur noch gegen Eintrittzahlung zum Klettergarten betreten. Ich wollte aber nicht klettern, sondern da baden, wo ich früher immer baden konnte. Auf dem GoogleEarth Foto ist der Bereich des "ehemaligen" Mittelteichbades zu sehen. Dessen Liegewiesen und Sandbuchten liegen jetzt im eingezäunten Bereich des Klettergartens. Vor einiger Zeit stand oben an der Straße das Tor offen und wir wollten die Allee VI hinunter an den See laufen, um einen Blick über den See zu werfen. Früher waren hier auch Modellflieger zu sehen. Wasserflugzeuge. Nach ein paar Metern wurden wir jedoch sehr barsch des Geländes verwiesen, es sei den wir kauften ein Klettergartenticket für über 20 Euro pro Person. 40 Euro um auf den See zu gucken? Der Zaun geht direkt bis ans Wasser, keine Chance den früher öffentlichen Bereich zu betreten. Auf der Website des Klettergartens https://whttps://www.hochseilgarten-moritzburg.de/#section-138 finden Sie - wenn Sie runter scrollen, oder unter "Feiern am Mittelteichbad" - Fotos, der Liegewiesen die der Klettergarten jetzt für sich beansprucht. Da ist wieder ein ganzes Stück Natur für den Profit einzelner geopfert worden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - mittelteich-klettergarten.jpg Anfragenr: 192011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192011/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie meine Anfrage vergessen? Ich hatte um Auskunft gebeten, weshalb dem Klette…
An Gemeinde Moritzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klettergarten am Mittelteich Moritzburg [#192011]
Datum
5. August 2020 17:42
An
Gemeinde Moritzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie meine Anfrage vergessen? Ich hatte um Auskunft gebeten, weshalb dem Klettergarten zu rein kommerziellen Interessen ein ehemals frei zugängliches Gelände zur Verfügung gestellt wurde und warum nicht einmal mehr ein Zugang zu den Sandstränden am See für Badegäste frei ist. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192011/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>