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Klima-Abkommen Klimaschutzkonferenz Ende 2015 in Paris in deutscher Übersetzung

aktuell ist auf Ihrer Internetseite (http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimaschutzplan-2050/) lediglich die englische Originalfassung des Klima-Abkommen veröffentlich. Nicht jeder Bürger ist der englischen Sprache so umfassend mächtig, als dass jener dieses Dokument in englischer Sprache verstehen würde.

Mein korrekte Bitte:
Würden Sie bitte eine deutsche Übersetzung des o. g. Abkommen auf Ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, sodass Richtung "Klimaschutzplan 2050" welcher im Sommer 2016 erstmals verabschiedet werden soll, das Abkommen zur Verfügung steht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2016
  • Frist
    4. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuell ist auf …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klima-Abkommen Klimaschutzkonferenz Ende 2015 in Paris in deutscher Übersetzung [#14837]
Datum
31. Januar 2016 17:06
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuell ist auf Ihrer Internetseite (http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimaschutzplan-2050/) lediglich die englische Originalfassung des Klima-Abkommen veröffentlich. Nicht jeder Bürger ist der englischen Sprache so umfassend mächtig, als dass jener dieses Dokument in englischer Sprache verstehen würde. Mein korrekte Bitte: Würden Sie bitte eine deutsche Übersetzung des o. g. Abkommen auf Ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, sodass Richtung "Klimaschutzplan 2050" welcher im Sommer 2016 erstmals verabschiedet werden soll, das Abkommen zur Verfügung steht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Januar über die Plattform "Frag den Staat&q…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Klima-Abkommen Klimaschutzkonferenz Ende 2015 in Paris in deutscher Übersetzung [#14837]
Datum
1. Februar 2016 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Januar über die Plattform "Frag den Staat". Sie haben vollkommen Recht, aktuell ist auf unserer Internetseite lediglich die englische Originalfassung des Pariser Klimaschutzabkommens verlinkt. Das ist der Tatsache geschuldet, dass eine Fassung in deutscher Sprache bislang nicht existiert. Eine offizielle deutsche Übersetzung des Abkommens wird derzeit erarbeitet - in Abstimmung u.a. mit Österreich und der Schweiz. Sobald die deutschsprachige Fassung des Pariser Klimaschutzabkommens vorliegt, werden wir diese selbstverständlich auch auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen. Dies sollte noch im ersten Quartal diesen Jahres passieren. Bis dahin kann ich Ihnen unsere Sonderseiten zur Weltklimakonferenz unter http://www.bmub.bund.de/cop21/ empfehlen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zur Konferenz und ihren Ergebnissen in deutscher Sprache. Mit freundlichen Grüßen