Klimabilanz deutscher Auslandsvertretungen: Saudi Arabien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes bitte ich um Auskunft
zur Klimabilanz der deutschen Auslandsvertretungen in Ar Riyadh und Jeddah
und dabei insbesondere zum Verbrauch von Klimaanlagen sowie dem Schadstoffaustausch der genutzten Dienstkraftfahrzeuge unter besonderer Berücksichtigung des Botschafters und Generalkonsuls.

Bezugsjahr: 2014

Bitte antworten Sie ausschließlich elektronisch, um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Dezember 2015
  • Frist
    29. Januar 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des Um…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Klimabilanz deutscher Auslandsvertretungen: Saudi Arabien [#12265]
Datum
26. Dezember 2015 19:15
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes bitte ich um Auskunft zur Klimabilanz der deutschen Auslandsvertretungen in Ar Riyadh und Jeddah und dabei insbesondere zum Verbrauch von Klimaanlagen sowie dem Schadstoffaustausch der genutzten Dienstkraftfahrzeuge unter besonderer Berücksichtigung des Botschafters und Generalkonsuls. Bezugsjahr: 2014 Bitte antworten Sie ausschließlich elektronisch, um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sultan Abu Sadr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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