Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mülheim arbeitet daran 2025 Klimaneutrale Stadt zu sein. Bei der Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie passiert fast nichts (
https://fragdenstaat.de/anfrage/energiesparen-in-muelheim/). Neuer Versuch:
1. Wie viele Verkehrsampeln gibt es auf dem Gebiet der Stadt Mülheim?
Die Fußgängerampel an der Karlsruherstraße/Hundbuschstraße zeigt, dass es möglich ist die Ampeln so zu schalten, dass Fußgänger meist innerhalb von < 10 Sekunden "grün bekommen".
2. Wie lange müssen Menschen zu Fuß oder auf dem Rad an Verkehrsampeln in Mülheim durchschnittlich warten, nachdem die Anforderung "bitte Grün" gegeben wurde?
3.a. Gibt es Pläne, den Fuß- und Radverkehr durch die Verkürzung von Wartezeiten an Verkehrsampeln zu fördern?
3.b. Falls es Pläne gibt: Welche Ziele sind für 2023 beschlossen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Georg Paaßen
Anfragenr: 260941
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https://fragdenstaat.de/a/260941/
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Georg Paaßen
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