Klimaneutralität der Bayerischen Staatsregierung 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut BayKlimaG [1], Artikel 3 (2) sollen Staatskanzlei und Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein.
Über den Stand der Bemühungen wurde meines Wissens noch nicht öffentlich informiert.
Ich gehe aber davon aus, dass entsprechende Berechnungen für das Jahr 2022 und/oder 2023 vorliegen.
Aus persönlichem Interesse und für meine eigene Forschung und Lehre bin ich an den Rohdaten zum aktuellen CO2-Footprint der Staatsregierung und zu den bereits erfolgten Maßnahmen interessiert.
Ich bitte daher nach BayUIG [2], Artikel 3 (1) um Übermittlung von Informationen zu untenstehenden Punkten. Falls die Informationen der Staatskanzlei nicht vorliegen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständigen Ministerien.
Mir ist die Anfrage vom 19.3.2024 über Fragdenstaat.de [3] bekannt. Meine Anfrage geht darüber hinaus.

Ich bitte um folgende Informationen, jeweils für Staatskanzlei und alle Staatsministerien einzeln:

- Statistiken zum CO2-Footprint 2022 / 2023 und ggf. in früheren Jahren
- Rohdaten und ggf. Excel-Tabellen, die zur Berechnung des Footprints verwendet wurden
- Informationen über die zur Berechnung verwendeten Werkzeuge und Grundannahmen
- Informationen über die Maßnahmen, durch welche die Staatsregierung bis 2023 Klimaneutralität erreicht hat, insbesondere die eingesetzten CO2-Kompensationsmaßnahmen
- Soweit möglich, Informationen über die entstandenen Kosten für CO2-Kompensationen u.ä.
- Falls vorhanden: Aktuelle Pläne der Staatsregierung zum Erreichen der Klimaneutralität der gesamten bayerischen Verwaltung bis 2028, insbesondere dazu wie weit diese durch Reduktion von Emissionen oder
Kompensationsmaßnahmen erreicht werden sollen
- Falls vorhanden: Informationen zu den CO2-Emissionen von Dienstreisen der Staatsregierung
- Falls vorhanden: Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung der Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Rahmen der Klimaneutralität der Staatsregierung vorliegen
- Hinweise auf weitere Datensätze und öffentliche Datenbanken zum Thema Klimaneutralität der bayerischen Verwaltung, die der Staatsregierung zur Verfügung stehen

Soweit möglich, bitte ich um Übermittlung der o.g. Informationen in maschinenlesbaren Formaten, z.B. als CSV- oder Excel-Datei. Eine explizite Freigabe der Daten unter einer Open-Data-Lizenz und eine (auch teilweise) Bereitstellung der Informationen über ein Open-Data-Portal würde ich begrüßen.

Sofern gesetzlich zu schützende Informationen in den Rohdaten vorhanden sind, bitte ich um eine Schwärzung, die die automatisierte Auswertung des Datensatzes trotzdem weitestgehend ermöglicht.

[1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG/true
[2] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG/true
[3] https://fragdenstaat.de/a/303569

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  • Datum
    23. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, La…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
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Betreff
Klimaneutralität der Bayerischen Staatsregierung 2023 [#303933]
Datum
23. März 2024 18:02
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Laut BayKlimaG [1], Artikel 3 (2) sollen Staatskanzlei und Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. Über den Stand der Bemühungen wurde meines Wissens noch nicht öffentlich informiert. Ich gehe aber davon aus, dass entsprechende Berechnungen für das Jahr 2022 und/oder 2023 vorliegen. Aus persönlichem Interesse und für meine eigene Forschung und Lehre bin ich an den Rohdaten zum aktuellen CO2-Footprint der Staatsregierung und zu den bereits erfolgten Maßnahmen interessiert. Ich bitte daher nach BayUIG [2], Artikel 3 (1) um Übermittlung von Informationen zu untenstehenden Punkten. Falls die Informationen der Staatskanzlei nicht vorliegen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständigen Ministerien. Mir ist die Anfrage vom 19.3.2024 über Fragdenstaat.de [3] bekannt. Meine Anfrage geht darüber hinaus. Ich bitte um folgende Informationen, jeweils für Staatskanzlei und alle Staatsministerien einzeln: - Statistiken zum CO2-Footprint 2022 / 2023 und ggf. in früheren Jahren - Rohdaten und ggf. Excel-Tabellen, die zur Berechnung des Footprints verwendet wurden - Informationen über die zur Berechnung verwendeten Werkzeuge und Grundannahmen - Informationen über die Maßnahmen, durch welche die Staatsregierung bis 2023 Klimaneutralität erreicht hat, insbesondere die eingesetzten CO2-Kompensationsmaßnahmen - Soweit möglich, Informationen über die entstandenen Kosten für CO2-Kompensationen u.ä. - Falls vorhanden: Aktuelle Pläne der Staatsregierung zum Erreichen der Klimaneutralität der gesamten bayerischen Verwaltung bis 2028, insbesondere dazu wie weit diese durch Reduktion von Emissionen oder Kompensationsmaßnahmen erreicht werden sollen - Falls vorhanden: Informationen zu den CO2-Emissionen von Dienstreisen der Staatsregierung - Falls vorhanden: Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung der Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Rahmen der Klimaneutralität der Staatsregierung vorliegen - Hinweise auf weitere Datensätze und öffentliche Datenbanken zum Thema Klimaneutralität der bayerischen Verwaltung, die der Staatsregierung zur Verfügung stehen Soweit möglich, bitte ich um Übermittlung der o.g. Informationen in maschinenlesbaren Formaten, z.B. als CSV- oder Excel-Datei. Eine explizite Freigabe der Daten unter einer Open-Data-Lizenz und eine (auch teilweise) Bereitstellung der Informationen über ein Open-Data-Portal würde ich begrüßen. Sofern gesetzlich zu schützende Informationen in den Rohdaten vorhanden sind, bitte ich um eine Schwärzung, die die automatisierte Auswertung des Datensatzes trotzdem weitestgehend ermöglicht. [1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG/true [2] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG/true [3] https://fragdenstaat.de/a/303569
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303933/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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