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Klimapolitik - "Lokale Agenda 21"

Anfrage an: Umweltbundesamt

In der 1992 auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung beschlossenen "Agenda 21" wurden die Nationen in Kapitel 28 aufgefordert bis 1996 eine "kommunale Agenda 21" für die Umsetzung der in der "Agenda 21" genannten Ziele und Maßnahmen einzuführen. Deutschland legte allerdings, wie die meisten anderen Nationen, erst 2002 auf dem Weltgipfel in Johannesburg eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie vor. Was hat dazu geführt, dass dieser Prozess so lang gedauert hat (10 Jahre nach der Forderung und 6 Jahre nach dem diese Bemühungen nach den Vorgaben der Agenda 21 bereits zum Abschluss hätten kommen sollen)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2018
  • Frist
    7. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der 1992 auf …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimapolitik - "Lokale Agenda 21" [#34407]
Datum
5. November 2018 19:58
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der 1992 auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung beschlossenen "Agenda 21" wurden die Nationen in Kapitel 28 aufgefordert bis 1996 eine "kommunale Agenda 21" für die Umsetzung der in der "Agenda 21" genannten Ziele und Maßnahmen einzuführen. Deutschland legte allerdings, wie die meisten anderen Nationen, erst 2002 auf dem Weltgipfel in Johannesburg eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie vor. Was hat dazu geführt, dass dieser Prozess so lang gedauert hat (10 Jahre nach der Forderung und 6 Jahre nach dem diese Bemühungen nach den Vorgaben der Agenda 21 bereits zum Abschluss hätten kommen sollen)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur nationale…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Klimapolitik - "Lokale Agenda 21" [#34407]
Datum
6. November 2018 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agende 21 ,die uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
AW: "Lokale Agenda 21" [#34407] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zur „Agende 21“ können wir nac…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: "Lokale Agenda 21" [#34407]
Datum
28. November 2018 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zur „Agende 21“ können wir nach Rücksprache im Haus wie folgt beantworten: Ihre Anfrage bezieht sich vor allem auf die Nachhaltigkeitsprozesse. Der Prozess zur Lokalen Agenda 21 ist auf kommunaler Ebene, der Prozess zur nationalen bzw. deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist auf nationaler Ebene verortet. Die Lokale Agenda 21 resultiert aus Kapitel 28 der Agenda 21, die auf der 1992 in Rio de Janeiro veranstalteten Konferenz der Vereinten Nationen (VN) über Umwelt und Entwicklung unterzeichnet wurde. Mit der Agenda 21 legten die VN einen weltweiten Aktionsplan zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung vor; die Lokale Agenda 21 bedeutete einen klaren Handlungsauftrag für die Kommunen mit dem Ziel, ein kommunales Programm für eine zukunftsfähige Entwicklung zu erarbeiten und umzusetzen. Der VN-Aufruf von 1992 wurde in Deutschland von zahlreichen Kommunen und lokalen Akteuren nach anfänglicher Zurückhaltung aufgegriffen. Bereits Mitte der 1990er Jahre hatten viele Kommunen eine Lokale Agenda 21 gestartet und Handlungsprogramme auf den Weg gebracht. Vielfältige Ideen für eine zukunftsfähige Entwicklung wurden seither umgesetzt. Zum Erfahrungsaustausch der Kommunen und deren Dialog mit den überregionalen und nationalen Akteuren findet in Deutschland jährlich der „Netzwerk21Kongress“ statt; zuletzt im Oktober 2018 in Dessau-Roßlau (mehr Informationen unter: <https://www.netzwerk21kongress.de/kon...>). Mit der Agenda 21, die völkerrechtlich nicht verbindlich ist, wurden die Unterzeichnerstaaten 1992 zur Entwicklung einer Strategie aufgefordert, die eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung zum Ziel hat. Die Bundesregierung betrachtete den Auftrag von Rio als verpflichtend und legte ihre Strategie für nachhaltige Entwicklung rechtzeitig zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung 2002 vor. Die Entwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie war ein komplexer und zeitintensiver Prozess und erfolgte – gemäß der Forderung der Agenda 21 – unter breiter Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen. Innerhalb der Bundesregierung wurde die Strategie durch den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung erarbeitet. Dessen Vorsitzender übernahm die ressortübergreifende Steuerung innerhalb der Bundesregierung. Der Staatssekretärsausschuss wurde maßgeblich unterstützt durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung, der 2001 von der Bundesregierung berufen worden war und konkrete Beiträge zur Strategieentwicklung leistete. 2001 wurde der erste Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht. Der Fertigstellung der Strategie im April 2002 ging ein breit angelegter Dialog voraus, in den Bürger und Bürgerinnen sowie gesellschaftliche Gruppen ihre Vorschläge einbringen konnten. Die Konsultationsrunden wurden ausgewertet und bei der Überarbeitung der Strategie berücksichtigt. Wichtig für die Erarbeitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie waren überdies jene Anregungen, die aus dem frühzeitigen Engagement auf lokaler Ebene resultierten. Von Bedeutung für die umfangreiche Strategieerarbeitung waren nicht zuletzt umfassende Vorarbeiten und begleitende Forschungsarbeiten wie jene der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des 13. Bundestages, die mit ihrem Abschlussbericht „Konzept Nachhaltigkeit – vom Leitbild zur Umsetzung“ (1998) wichtige Impulse zur Konkretisierung des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung gegeben und u.a. die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsrates und einer ressortübergreifenden Koordinierung gefordert hatte. Die 2002 vorgelegte nationale Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung seitdem weiterentwickelt und damit eine Nachhaltigkeitsstruktur geschaffen, die gegenwärtig als Grundlage für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dient. Ein wichtiger Meilenstein in diesem Prozess ist die umfassend überarbeitete Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie von 2016. Die entsprechenden Dokumente legen wir Ihnen in den Anhängen vor. Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichem Gruß