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Klimaschutz: Globaler CO2-Ausstoß

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
mir sind die sehr unterschiedlichen Angaben des globalen CO2-Ausstoßes (Äquivalenz) aufgefallen.
Während aktuelle Angaben (z.B. iea internationa energy agentur, u.a.) von globalen 30-32 Mrd. Tonnen (Gt) sprechen, schreiben Andere aktuell von 45 Mrd. t schon für 2012 (z.B. CAIT).
Da es hier nicht um Rundungsdifferenzen geht, was ist den richtig?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Peter Rentfort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mir sind die sehr unterschiedlichen Angaben des globa…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Peter Rentfort
Betreff
Klimaschutz: Globaler CO2-Ausstoß [#28620]
Datum
5. April 2018 11:08
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mir sind die sehr unterschiedlichen Angaben des globalen CO2-Ausstoßes (Äquivalenz) aufgefallen. Während aktuelle Angaben (z.B. iea internationa energy agentur, u.a.) von globalen 30-32 Mrd. Tonnen (Gt) sprechen, schreiben Andere aktuell von 45 Mrd. t schon für 2012 (z.B. CAIT). Da es hier nicht um Rundungsdifferenzen geht, was ist den richtig? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Peter Rentfort <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rentfort, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. April 2018. Die von Ihnen angesprochenen, z.T. …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Klimaschutz: Globaler CO2-Ausstoß [#28620]
Datum
25. April 2018 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rentfort, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. April 2018. Die von Ihnen angesprochenen, z.T. erheblichen Unterschiede der globalen Treibhausgasemissionen sind in der Regel darauf zurückzuführen, dass unterschiedliche Emissionsquellen, Sektoren und Treibhausgase berücksichtigt werden. Während die IEA nur über die Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen berichtet, bezieht CIAT die restlichen CO₂ und nicht-CO₂ Emissionsdaten aus einer Vielzahl anderer Quellen ein. Dadurch werden auch die Emissionen aus beispielsweise Industrieprozessen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung mit berücksichtigt. Insofern können veröffentlichte Ergebnisse zwar deutlich voneinander abweichen, im Grunde jedoch erklärbar konsistent sein. Letztendlich hängt es von der Fragestellung ab, auf welche Daten man sich stützen sollte. Für ein umfassendes Bild über die globalen Treibhausgasemissionen sind die Zahlen von CIAT zu bevorzugen. In der Regel gehen die Datenbanken transparent mit ihrer Vorgehensweise um, siehe hierzu auch http://cait.wri.org/faq.html (unter der Frage: "What's the difference between GHG Emissions data reported by the IPCC and the GHG Emissions data in CAIT?). Mit freundlichen Grüßen