Sehr geehrter Herr Semsrott,
im Folgenden erhalten Sie meine Antwort auf die im Betreff genannte Anfragenummer. Sollten sich weitere Rückfragen ergeben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
1) Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
Antwort:
Der Landkreis Aurich verfügt derzeit nicht über ein Klimaschutzkonzept. Der Kreistagsbeschluss zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes wurde allerdings im Dezember 2019 gefasst. Auf dem Weg zum Klimaschutzkonzept wurde zunächst eine durch den Bund geförderte Fokus-/Einstiegsberatung in Anspruch genommen. Der Förderantrag für das Klimaschutzkonzept wurde auf Basis der Ergebnisse der Fokusberatung im dritten Quartal 2021eingereicht. Eine positive Förderzusage liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Gleichzeitig mit dem Beschluss ein Klimaschutzkonzept zu erstellen, entscheidet sich der Kreistag zur Identifizierung und Umsetzung sogenannter adhoc-Maßnahmen. Diese haben das Ziel, schon während der Arbeit am Klimaschutzkonzept umgesetzt und klimawirksam zu werden. Bereits 2020 wurde daher der Klimaschutz als Stabsstelle des Landrates fest verankert und die entsprechenden Strukturen in der Verwaltung etabliert. U.a. wurde ebenfalls ein energie- und klimapolitisches Leitbild erarbeitet und durch den Kreistag beschlossen sowie ein Energiemanagementsystem (EnMS) in den kreiseigenen Liegenschaften geplant und auf den Weg gebracht.
Allerdings war der Landkreis Aurich auch in den Jahren vor 2019 im Klimaschutz durchgehend engagiert. So wurde der Landkreis Aurich im Rahmen des Projektes Climate-Center-North (CCN) bereits 2012 als niedersächsische Klimaschutzkommune ausgezeichnet.
2) Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
Antwort:
Für den Landkreis Aurich gibt es kein explizites Klimaanpassungskonzept. Dennoch befasst sich der Landkreis Aurich schon seit vielen Jahren, mindestens seit 2009, mit den Folgen des Klimawandels und notwendiger Klimaanpassungsmaßnahmen für die Region.
So ist der Landkreis Aurich Partner und/oder als Zielregion vieler universitärer Forschungsvorhaben gewesen und ist es nach wie vor. Zwei aktuelle Beispiele sind etwa das Projekt KLEVER-Risk (
https://uol.de/klever-risk) oder das Forschungsvorhaben Gute-Küste-Niedersachsen (
http://gute-kueste.de/reallabor-nessm...).
Weitere Projekte sind z.B. das Projekt Comtess (Nachhaltiges Landmanagement, Zielregion Krummhörn), KLEVER (Starkregen, Entwässerung, Binnenhochwasser) oder das UFOPLAN-Vorhaben KüstenKlima - Klimaschutz und Klimaanpassung an der deutschen Küste.
Um die Ergebnisse der Vorhaben nicht im Unkonkreten zu belassen wurden in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern, etwa den Entwässerungsverbänden, viele der identifizierten Klimaanpassungsmaßnahmen in eine verbindliche Planung, bzw. Planungsvorgaben überführt und bilden beispielsweise über das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich ein fixes Rahmenwerk für die nachfolgende Planungsebene. In Bezug auf eine künftige Binnenentwässerungsproblematik aufgrund von sich häufenden Starkregenereignisse oder kürzeren Sielzeiten enthält das RROP des Landkreises großflächige Regenrückhalteflächen - entweder als Vorrang- oder als Vorbehaltsgebiet. Diese können bei Bedarf in Anspruch genommen werden und sind von entgegenstehenden Planungen und Maßnahmen frei zu halten. Ausgewählte Bereiche sind bereits heute in der Lage, diese Funktion zu erfüllen und sowohl überschüssiges Wasser zu puffern als bei Bedarf abzugeben.
Ein weiteres Beispiel in diesem Sinne ist sicherlich auch die umfangreiche räumliche Sicherung von Kleiabbaugebieten. Klei ist seit jeher der wichtigste Rohstoff, wenn es um die Sicherung der binnendeichs gelegenen Flächen durch Deiche und deren künftige Ertüchtigung geht. In enger Zusammenarbeit mit den Deichachten und dem NLWKN (Niedersächsisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Natur) wurden daher fortlaufend Flächen identifiziert, auf Eignung überprüft und als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung planerisch gesichert und damit für den Küstenschutz reserviert. In einer Fortschreibung des bisherigen Plans werden im Augenblick weitere Flächen gesichert.
Neben den "großräumigen" Festlegungen gibt es auch weitere Vorgaben, die nicht in direkten Zusammenhang mit Klimaanpassung stehen, deren langfristige Wirkung aber dennoch einen großen Effekt im Rahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung haben wird. So ist der Landkreis Aurich meiner Kenntnis nach der einzige Landkreis Niedersachsens, der seine Moorflächen nachhaltig über eine Ausschlusswirkung im RROP vor Abbau schützt. Eine Ausnahme bilden hier lediglich die Gebiete Marcardsmoor und das Neudorfer Moor - für beide wurde allerdings über ein Integriertes Gebietsentwicklungskonzept der Abbau präzise gesteuert und eine umfangreiche Wiedervernässung und die Regeneration des Hochmoors vereinbart. (hierzu: "Entwicklungskonzepte für Hochmoorgebiete unter den Aspekten von Natur- und Klimaschutz und Integration der Rohstoffnutzung" unter
https://niedersachsen.nabu.de/news/20...)
Ein weiteres Beispiel ist die künftige Siedlungsentwicklung im Landkreis Aurich. Außer in den zentralen Orten gilt als Ziel der Raumordnung die Eigenentwicklung mit einem Maß von 4 Wohneinheiten pro 1000 Einwohner pro Jahr. Mit diesem Ziel wird einerseits der Zersiedlung der Landschaft entgegengetreten, andererseits wird die zunehmenden Flächenneuversiegelung eingeschränkt und damit auch einer verringerten Grundwasserneubildung und einem erhöhten Abfluss von Regenwasser an der Oberfläche entgegengewirkt.
3) Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
Antwort:
Es gibt keine explizite Starkregengefahrenkarte für das Kreisgebiet. Datengrundlage sind die Darstellungen des Landes Niedersachsen (Kartenserver des Landes). Im Bereich des Hochwasserschutzes und des Risikomanagements befindet sich das System "Flowchief" in der Erprobungsphase.
4) Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
Antwort:
Für Anpassungsmaßnahmen auf Basis eines Anpassungskonzeptes steht kein Budget zur Verfügung.
5) Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.
Antwort:
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte und Gemeinden für die von Ihnen gestellten Fragen zu adressieren.
Weitere Ausführungen, etwa zu Regenrückhalteflächen entnehmen Sie bitte den Ausführungen zu Frage 2.
Hinweis:
Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich (RROP) steht unter der URL:
https://www.landkreis-aurich.de/bildu...
zum Download zur Verfügung. Angaben zu den Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Regenrückhaltung, Klei und die Vermehrung des Waldanteils entnehmen Sie bitte der zeichnerischen Darstellung.
Mit freundlichen Grüßen