Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Anfrage an: Landkreis Cloppenburg

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir bitt…
An Landkreis Cloppenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235279]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Landkreis Cloppenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235279/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Landkreis Cloppenburg
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer Anfrage kann ich Folgendes mitteilen: Den aktuellen Klimaschutzplan/Klima…
Von
Landkreis Cloppenburg
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235279]
Datum
20. Dezember 2021 18:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer Anfrage kann ich Folgendes mitteilen: Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept des Landkreises Cloppenburg finden Sie unter https://klima.lkclp.de/uploads/files/... Ein Klimaanpassungskonzept wurde noch nicht entwickelt und ist momentan noch nicht geplant. Vom Landkreis Cloppenburg werden keine Starkregengefahrenkarten erstellt. Gemäß § 54 WHG handelt es sich bei Niederschlagswasser, also Niederschlag, der auf befestigte Flächen fällt, um Abwasser. Abwasserbeseitigungspflichtig sind nach § 56 WHG in Verbindung mit § 96 NWG die Gemeinden. Bzgl. Hochwasserrisikokarten im Sinne von § 73 ff. WHG ist gemäß § 1 lfd. Nr. 20 ZustVO-Wasser der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zuständig. Informationen sind dementsprechend dort zu erfragen, bzw. auf den Internetseiten des Landes zu finden. Die Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten gem. § 76 WHG können für das Gebiet des Landkreises Cloppenburg auf der Internetseite https://lkclp.de/bauen-umwelt/wasser-... eingesehen werden. Aufgrund der oben genannten Unzuständigkeit wird seitens des Landkreises Cloppenburg kein Anpassungskonzept erarbeitet. Der Landkreis selbst entsiegelt keine Flächen. In welcher Größenordnung Flächen im Kreisgebiet von anderer Seite entsiegelt werden ist nicht absehbar. Dies geschieht vorhabenbezogen. Sofern sie nicht als Kompensation für Neuversiegelung berücksichtigt werden sollen, sind Entsiegelung nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Anpflanzungen von Bäumen als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen nach BNatSchG werden jeweils vorhabenbezogen festgelegt. Anpflanzungen von Bäumen im Rahmen von Waldumwandlungen erfolgen jeweils mit Festlegung einer Ersatzaufforstung nach Maßgabe des NWaldLG. Die Planung von Regenrückhaltebecken erfolgt im Rahmen der Bauleitplanungen durch die Städte und Gemeinden, oder bei anderen Vorhaben durch den Vorhabenträger. Entsprechende Anlagen werden im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Cloppenburg geprüft und, soweit die rechtlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen, genehmigt. Ziel ist, das auf den versiegelten Flächen anfallenden Oberflächenwasser zu sammeln und gedrosselt in die Vorflut einzuleiten, ohne die Oberflächengewässer hydraulisch zu überlasten. Mit freundlichen Grüßen