Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir bitt…
An Landkreis Leer - Kreisverwaltung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235310]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Landkreis Leer - Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235310/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Landkreis Leer - Kreisverwaltung
Sehr geehrte Herr Semsrott, zu Ihrer unten stehenden Anfrage kann ich folgendes ausführen: Der Landkreis Leer ha…
Von
Landkreis Leer - Kreisverwaltung
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235310]
Datum
23. Dezember 2021 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Herr Semsrott, zu Ihrer unten stehenden Anfrage kann ich folgendes ausführen: Der Landkreis Leer hat keinen Klimaschutzplan und auch kein Klimaschutzkonzept, demzufolge gibt es auch kein Klimaanpassungskonzept. Starkregen-Gefahrenkarten hat der Landkreis Leer selbst nicht. Dies sind allerdings Instrumentarien, die in erster Linie für die kreiseigenen Städte und Gemeinden, bei denen die Planungshoheit für die Bauleitplanung und die Verantwortlichkeit für die Abführung des Niederschlagswasser liegt, ggf. von Interesse sein dürften. Somit kann nur von dort aus entsprechende Auskunft gegeben werden, ob solche Karten in Vorbereitung sind. Im Kreisgebiet des Landkreises Leer sind in der Vergangenheit für die Bewältigung von Hochwasserereignissen in Zusammenhang mit Sturmfluten Retentionsflächen (Rückhaltepolder) im zweistelligen Millionen m3 Bereich durch die Deichachtverbände erstellt worden. Nähere Informationen können hier die im Kreisgebiet ansässigen Verbände wie u. a.(der Leda-Jümme-Verband, die Moormerländer Deichacht bzw. der Entwässerungsverband Oldersum) geben. Darüber hinaus verfügt das im Kreisgebiet vorhandene Gewässersystem auch über ein entsprechendes Rückhaltevolumen. Dem Landkreis Leer liegen hierfür keine Daten vor. Hierzu können sicherlich die im Kreisgebiet ansässigen Unterhaltungsverbände (Sielachten) entsprechende Informationen liefern. Eine Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen ist in der Form nicht möglich. Die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen erfolgen zumeist im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen nach dem Naturschutz- oder Waldrecht sowie weiteren Rechtsvorschriften im Rahmen von Bauleitplan- oder Genehmigungsverfahren. Zudem handelt es sich um eine Vielzahl von möglichen Vorhabenträgern. Inwieweit hier in den kommenden Jahren Planungen anstehen, ist dem Landkreis Leer nicht bekannt. Folglich kann hierzu keine Prognose abgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen