Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir bitt…
An Landkreis Wolfenbüttel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235363]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Landkreis Wolfenbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235363/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Wolfenbüttel
Guten Tag Herr Semsrott, Ihren Antrag vom 13.12.2021 auf Auskunft beantworten wir wie folgt: Klimaschutzplan/Kli…
Von
Landkreis Wolfenbüttel
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235363] / Ihre Anfrage vom 13.12.2021
Datum
21. Dezember 2021 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Semsrott, Ihren Antrag vom 13.12.2021 auf Auskunft beantworten wir wie folgt: Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept: Die „Klimaschutzkonzeption 2020“ des Landkreises Wolfenbüttel finden Sie unter https://kreistag.lk-wf.de/sessionnet/... als Anlage zur Drucksache für den Kreistag. Plan zur Anpassung an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept): Ein Klimaanpassungskonzept liegt für den Landkreis Wolfenbüttel nicht vor. Starkregen-Gefahrenkarten: Der Landkreis Wolfenbüttel verfügt nicht über Starkregen-Gefahrenkarten. Die Zuständigkeit im Kontext Ihres Antrages liegt unseres Erachtens bei den Kommunen. Die Zuständigkeit für den Schutz vor Starkregen und ähnlichen Naturereignissen ergibt sich aus § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 NPOG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 und § 5 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG. Ob bei den Kommunen Gefahrenkarten vorliegen, können wir nicht sagen. Unter Bezugnahme auf § 4 Absatz 3 UIG leiten wir Ihren Antrag über die begehrten Informationen daher an die Gemeinden bzw. Samtgemeinden und die Stadt Wolfenbüttel weiter. Anpassungskonzept: Der Landkreis Wolfenbüttel verfügt über kein Anpassungskonzept zu Starkregen-Gefahren – auch hier erfolgt eine Weiterleitung Ihres Antrages (s. o.). Flächen zur Entsiegelung, Baumpflanzungen und Rückhaltebecken: Der Landkreises Wolfenbüttel hat bisher keine konzeptionelle Planung für all seine Liegenschaften, wo Entsiegelungen oder Baumpflanzungen erfolgen – diese Planungen erfolgen im konkreten Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Der Landkreis selbst plant bzw. schafft auch keine Rückhaltebecken, sofern diese nicht im konkreten Zusammenhang mit einer Baumaßnahme erforderlich werden. In diesem Kontext liegen keine aktuellen Planungen vor. Vor dem Hintergrund der Intention Ihres Antrages erfolgt auch hier eine Weiterleitung Ihres Antrages (s. o.). Für die Fragestellungen, für die beim Landkreis Wolfenbüttel keine Informationen vorliegen, erfolgt heute eine Weiterleitung Ihres Antrages unter Bezugnahme auf § 4 Absatz 3 UIG an unsere Mitgliedsgemeinden. Diese finden Sie unter Mitgliedsgemeinden / Landkreis Wolfenbüttel (lkwf.de)<https://www.lkwf.de/Landkreis/Mitglie...>. Ob den Mitgliedsgemeinden entsprechende Informationen vorliegen, können wir nicht beurteilen. Gebühren für diese Antwort erheben wir nicht. Freundliche Grüße