Sehr geehrter Herr Semsrott,
wir nehmen Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage vom 13.12.2021 und beantworten diese wie folgt.
Sie haben um Rückmeldung zu folgenden Punkten gebeten:
1. Aktueller Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
2. Aktueller Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
3. Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
4. Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist
5. Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen
6. wie viele Bäume gepflanzt werden sollen
7. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.
Zu 1) Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept
Der Landkreis Biberach ist aktuell dabei, eine Klimaschutzkonzeption bzw. einen Klimaschutzmasterplan zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Es gibt zwar eine erste Potentialstudie, aber ein Klimaschutzmasterplan als Basis für konkrete Maßnahmen zur Erreichung von Klimaschutzzielen um auch konkrete Maßnahmenvorschläge aufzeigen und eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für den Landkreis zu erstellen, ist derzeit mit der Energieagentur erst in Bearbeitung. Hierfür braucht es überdies auch eine/n Klimaschutzmanager/in, deren/dessen Stelle jüngst ausgeschrieben war, aber noch nicht besetzt werden konnte.
Dazu sollen neben einer erstmals verfügbaren detaillierten Energie- und CO2-Bilanz für den Landkreis auch eine Potenzialanalyse zu den vorhandenen erneuerbaren Energien sowie Einspar-Szenarien bzw. -vorschläge zur Verringerung des Energieverbrauchs erstellt werden. Diverse Modellrechnungen sollen Hinweise darauf geben, in welchem Umfang Veränderungen möglich und nötig sind. Kernstück des Konzeptes sind die konkreten Aktivitäten, mit denen der Landkreis zur Verwirklichung seiner Energievisionen beitragen kann.
Gerne stellen wir diese Informationen, wenn Sie uns denn vorliegen, ggf. im Laufe des kommenden Jahres zur Verfügung.
Zu 2) Klimaanpassungskonzept
Ein Teil des o. a. näher beschriebenen Klimaschutzmasterplans soll auch Aspekte eines Klimaschutzanpassungskonzeptes enthalten.
Zu 3) und zu 7) Starkregen-Gefahrenkarten, Rückhaltebecken
Für die Aufstellung bzw. Entwicklung von Hochwassergefahrenkarten ist grundsätzlich das Land, aber insbesondere jede Stadt bzw. jede Gemeinde im Landkreis eigenverantwortlich zuständig. Wir verweisen hier auf die Verlautbarungen des Regierungspräsidiums Tübingen, die anliegend als Dateianlage beigefügt ist.
Außerdem können Informationen unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.hochwasser.baden-wuerttem...<
https://www.hochwasser.baden-wuerttem...>
Zu bedenken ist hierbei, dass die Hochwassergefahrenkarten für Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² bereits landesseitig aufgestellt wurden. Zur Diskussion steht, ob gebietsweise Fortschreibungen auch in Zukunft vom Land erstellt werden. Karten, die eine Starkregengefährdung ausweisen, sind von den Gemeinden selbst zu erstellen. Die Erstellung wird vom Land gefördert. Die Umsetzung von Maßnahmen ist durch die Gemeinden zu planen und umzusetzen.
Zu 4), 5) und 6) Budget Anpassungskonzept, Entsiegelung, Baumpflanzungen
Da wir erst in der Aufstellung der o. a. Unterlagen begriffen sind, gibt es weder ein Anpassungskonzept noch entsprechende Vorstellungen über ein Budget oder Vorstellungen zur Entsiegelung, Rückhaltebecken usw.. Beispielsweise zu geplanten Entsiegelungen und Baumpflanzungen gibt es keine Aufstellungen. Dies sind im Übrigen sämtlich kommunale (gemeindliche) Obliegenheiten, für die wir als Landkreis in der Form keinerlei Zuständigkeiten haben.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen einen guten Rutsch in das Neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen