Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Anfrage an: Landratsamt Esslingen

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir…
An Landratsamt Esslingen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235396]
Datum
13. Dezember 2021 12:09
An
Landratsamt Esslingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235396/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Landratsamt Esslingen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten: - Das Integrierte K…
Von
Landratsamt Esslingen
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235396]
Datum
3. Januar 2022 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten: - Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) für den Landkreis Esslingen und 26 seiner Städte und Gemeinden kann auf dieser Seite heruntergeladen werden: https://www.landkreis-esslingen.de/st... - Ein Klimaanpassungskonzept für den Landkreis Esslingen liegt momentan nicht vor. Im IKK sind jedoch verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die sich mit dem Thema Klimafolgenanpassung auseinandersetzen. - Der Landkreis selbst erstellt keine Starkregengefahrenkarte, sodass für den Landkreis als solchen keine entsprechende Karte vorliegt. Die Erstellung von sogenannten Starkregenrisikomanagementkonzepten und -karten obliegt den Kommunen. Im Landkreis Esslingen haben bisher 8 Kommunen ein Starkregenrisikomanagementkonzept mit entsprechenden Karten erstellt, 13 weitere Kommunen haben ein solches beauftragt. Üblicherweise veröffentlichen die Kommunen dies auf ihren Homepages, wie z.B. die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern (https://www.neuhausen-fildern.de/baue...). - Zur Entsiegelung von Flächen können wir bis auf eine Maßnahme keine Auskunft geben, weil uns dazu keine Informationen vorliegen. Die Entsiegelung von Flächen erfolgt insbesondere im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsregelung und liegt nicht in der Hand der Landkreisverwaltung, sondern z.B. der Kommunen. Aktuell entsiegelt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen auf der Fläche eines ehemaligen Munitionsdepots (13,6 ha) durch Rückbau der vorhandenen Wegeinfrastruktur sowie Überschüttung von 45 Bunkern. - Zur Pflanzung von Bäumen: Auf der Fläche des o.g. Munitionsdepots sollen auf rund 12 ha im Verlauf der nächsten 8 Jahre 5.000 Bäume pro Hektar gepflanzt werden. Außerdem plant die Stadt Nürtingen, auf ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen (1,4 ha) rund 7.000 Bäume zu pflanzen. Darüber hinaus werden bei nahezu allen waldbesitzenden Gemeinden ergänzende Pflanzungen in bestehende Naturverjüngung in notwendigem, aber für die Zukunft zahlenmäßig unbekanntem Umfang durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Wiederaufforstungen innerhalb des Waldverbandes, nicht um Erstaufforstung nach Entsiegelung oder auf landwirtschaftlichen Flächen. - Zu den Rückhaltebecken: Im Landkreis Esslingen befinden sich mehrere Hochwasserrückhaltebecken, die der Eindämmung der Gefahren durch Flusshochwasser dienen. Rückhaltebecken zur Eindämmung der Gefahren von Starkregenereignissen gibt es nicht, konkrete Planungen zur Erstellung solcher Becken sind uns momentan nicht bekannt. Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb solcher Rückhaltebecken obliegt den Kommunen oder für diesen Zweck gegründeten Zweckverbänden, aber nicht dem Landkreis. Mit freundlichen Grüßen