Sehr geehrter Herr Semsrott,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten:
- Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) für den Landkreis Esslingen und 26 seiner Städte und Gemeinden kann auf dieser Seite heruntergeladen werden:
https://www.landkreis-esslingen.de/st...
- Ein Klimaanpassungskonzept für den Landkreis Esslingen liegt momentan nicht vor. Im IKK sind jedoch verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die sich mit dem Thema Klimafolgenanpassung auseinandersetzen.
- Der Landkreis selbst erstellt keine Starkregengefahrenkarte, sodass für den Landkreis als solchen keine entsprechende Karte vorliegt. Die Erstellung von sogenannten Starkregenrisikomanagementkonzepten und -karten obliegt den Kommunen. Im Landkreis Esslingen haben bisher 8 Kommunen ein Starkregenrisikomanagementkonzept mit entsprechenden Karten erstellt, 13 weitere Kommunen haben ein solches beauftragt. Üblicherweise veröffentlichen die Kommunen dies auf ihren Homepages, wie z.B. die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern (
https://www.neuhausen-fildern.de/baue...).
- Zur Entsiegelung von Flächen können wir bis auf eine Maßnahme keine Auskunft geben, weil uns dazu keine Informationen vorliegen. Die Entsiegelung von Flächen erfolgt insbesondere im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsregelung und liegt nicht in der Hand der Landkreisverwaltung, sondern z.B. der Kommunen. Aktuell entsiegelt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen auf der Fläche eines ehemaligen Munitionsdepots (13,6 ha) durch Rückbau der vorhandenen Wegeinfrastruktur sowie Überschüttung von 45 Bunkern.
- Zur Pflanzung von Bäumen: Auf der Fläche des o.g. Munitionsdepots sollen auf rund 12 ha im Verlauf der nächsten 8 Jahre 5.000 Bäume pro Hektar gepflanzt werden. Außerdem plant die Stadt Nürtingen, auf ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen (1,4 ha) rund 7.000 Bäume zu pflanzen. Darüber hinaus werden bei nahezu allen waldbesitzenden Gemeinden ergänzende Pflanzungen in bestehende Naturverjüngung in notwendigem, aber für die Zukunft zahlenmäßig unbekanntem Umfang durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Wiederaufforstungen innerhalb des Waldverbandes, nicht um Erstaufforstung nach Entsiegelung oder auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Zu den Rückhaltebecken: Im Landkreis Esslingen befinden sich mehrere Hochwasserrückhaltebecken, die der Eindämmung der Gefahren durch Flusshochwasser dienen. Rückhaltebecken zur Eindämmung der Gefahren von Starkregenereignissen gibt es nicht, konkrete Planungen zur Erstellung solcher Becken sind uns momentan nicht bekannt. Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb solcher Rückhaltebecken obliegt den Kommunen oder für diesen Zweck gegründeten Zweckverbänden, aber nicht dem Landkreis.
Mit freundlichen Grüßen